Kosten-Nutzen-Abwägung für Ihre Scheidung

Pro oder kontra Scheidung? 10 Fragen an sich selbst

Donnerstag, 23.11.2023, geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Scheiden lassen, ja oder nein? Diese Entscheidung lässt sich nicht mal eben so bewältigen. Vielleicht ist es eine Option, alles so zu belassen, wie es gerade ist. Vielleicht brauchen Sie aber auch die Veränderung. Letztlich läuft es auf eine Kosten-Nutzen-Abwägung hinaus, bei der die Vorteile und Nachteile einer Scheidung gegeneinander abzuwägen sind. Wir zeigen 10 emotionale und rechtliche Aspekte auf, die für Ihre Entscheidungsfindung nützlich sein könnten. Wenn Sie Ihren Scheidungsantrag jedoch schon ausfüllen und die Abkürzung nehmen möchten, steht Ihnen das frei.

1 Fühlen Sie sich in Ihrer Beziehung wohl?

Eine eheliche Beziehung lebt davon, dass sich die Partner als Partner verstehen und nach wie vor bereit sind, füreinander Verantwortung zu tragen. Ist diese Bereitschaft im Laufe der Jahre verloren gegangen, leben Sie eigentlich in einer Zweckgemeinschaft. Der Zweck Ihres Zusammenseins kann darin bestehen, dass

  • Sie gemeinsam eine Wohnung und
  • einen Hausstand unterhalten,
  • bestenfalls gemeinsam zum Familienunterhalt beigetragen,
  • auf die finanzielle Unterstützung des Partners angewiesen sind,
  • Ihre Kinder nicht enttäuschen und
  • Ihre „Reputation“ in Ihrem sozialen Umfeld aufrechterhalten möchten oder
  • einfach nicht den Mut und die Kraft haben, aus Ihrer Beziehung auszusteigen und die Trennung zu vollziehen.

Soweit Sie mit den Gegebenheiten leben können und Ihr Leben als akzeptabel empfinden, brauchen Sie nichts zu ändern. Fühlen Sie sich in Ihrer Beziehung aber nicht mehr wohl, fühlen sich eingeengt oder bevormundet, ist dies ein wichtiger Ansatz, der Ihren weiteren Weg vorzeichnet.

2 Wünschen Sie sich klare Verhältnisse?

Gibt es eine neue Person, zu der Sie sich hingezogen fühlen und mit der Sie vielleicht eine gemeinsame Zukunft vor Augen haben, sollten Sie daran interessiert sein, klare Verhältnisse zu schaffen. Als geschiedener Partner sind Sie aus der Sicht eines neuen Lebensgefährten oder einer Lebensgefährtin möglicherweise ein besserer Partner, als wenn Sie nur getrennt leben. Klare Verhältnisse tragen dazu bei, dass Sie Ihrem Leben eine neue Perspektive geben und mit aller Kraft daran arbeiten können.

3 Können Sie die finanzielle Belastung nach der Scheidung stemmen?

Leben Sie nach wie vor gemeinsam in einer Wohnung und tragen gemeinsam zum Unterhalt der Familie bei, teilen Sie sich den Kostenaufwand für Ihre Existenz. Sollten Sie die Trennung vollziehen, wären Sie gezwungen, die Wohnung allein zu bezahlen oder eine neue Wohnung zu beziehen, dort einen neuen Hausstand einzurichten und alles allein zu finanzieren, was Sie vorher gemeinsam finanziert haben.

 

Sie müssten faktisch einen Neustart bewerkstelligen. Ein solcher Neustart kostet Geld, braucht viel Geduld und viel Engagement. Scheuen Sie diesen Aufwand, ist nachzuvollziehen, dass Sie alles so belassen möchten, wie es ist. Empfinden Sie die Situation aber als übermäßig belastend, werden Sie Wege finden müssen, die finanzielle Herausforderung nach einer Scheidung zu schultern.

4 Warten Sie einfach nur auf die Entscheidung des Partners?

Diese Abwägung zielt zum einen auch noch auf den vorherigen Aspekt, die Finanzen: Wünscht ein Ehepartner die Scheidung, muss derjenige oder diejenige den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin beauftragen. Wenn Sie den dafür anfallenden Kostenaufwand scheuen, könnten Sie abwarten, bis der Ehepartner die Initiative ergreift und die Scheidung beantragt.

 

Zum anderen können oder sollten Sie auch nicht ewig zuwarten, bis der Partner die Initiative ergreift. Wenn Sie ohnehin die Scheidung wollen, machen Sie am besten Nägel mit Köpfen. Wer die Scheidung beantragt, der hat bei Zugewinn- und Versorgungsausgleich schließlich leichte Einflussmöglichkeiten, was die Stichtage angeht.

 

Deckt Ihr Vorhaben, auf den anderen unbedingt warten zu wollen, jedoch einfach nur eine nach wie vor bestehende Unentschlossenheit, sollten Sie nichts über das Knie brechen. Es könnte sein, dass Sie dann an der Beziehung festhalten wollen.

Formulare

Ich möchte die Scheidung beantragen - Was ist zu tun?

Möchten Sie sich scheiden lassen, ist der erste Schritt der Scheidungsantrag. 

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Scheidungsantrag

Füllen Sie jetzt den Antrag auf Scheidung aus.

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5 Machen Sie sich Gedanken über das Erbrecht Ihres Partners?

Sind Sie verheiratet und leben getrennt, besteht das gesetzliche Erbrecht des Partners fort. Es endet erst, wenn Sie die Scheidung beantragen oder dem Scheidungsantrag des Partners zustimmen. Möchten Sie das Erbrecht beseitigen, sollten Sie die Scheidung beantragen.

 

Eine Option kann auch darin bestehen, dass Sie in einem Testament einen Wunscherben bestimmen. Dadurch erhält der Ehegatte nur noch den Pflichtteil. Sofern Sie den Ehegatten in einem Testament als Alleinerben bestimmt haben, können Sie das Testament jederzeit widerrufen und in einem neuen Testament einen anderen Erben bestimmen. Auch dann bleibt der Ehegatte pflichtteilsberechtigt. Sofern Sie in diese Richtung denken, können wir Sie gerne erbrechtlich beraten und Sie bei der formsicheren Gestaltung Ihres Testaments unterstützen.

6 Sie möchten das Ehegatten-Splitting mit getrennten Wohnsitzen behalten?

Vielleicht spielen auch steuerrechtliche Aspekte eine Rolle. Werden Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner zur Einkommensteuer veranlagt, profitieren Sie vom sogenannten steuerlich günstigen Ehegatten-Splitting. Sie zahlen gemeinsam weniger Einkommensteuer, als wenn Sie nach einer Trennung allein veranlagt würden. Insoweit kann dies Grund sein, Ihre Beziehung zumindest auf dem Papier aufrecht zu erhalten. Dazu müssen Sie nicht unbedingt gemeinsam in einer Wohnung zusammenleben.

 

Auch wenn Sie getrennte Wohnsitze haben, besteht im Hinblick auf die Nutzung des Ehegatten-Splitting keine Verpflichtung, auch gemeinsam in einer ehelichen Wohnung zu wohnen. So hat das Finanzgericht Münster (Urteil vom 22.2.2017, Az. 7 K 2442/15) klargestellt, dass auch langjährig getrenntlebende Ehegatten gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden können.

 

In diesem Fall war es zudem so, dass die Eheleute zwar räumlich, nicht aber persönlich und geistig getrennt waren. Das Ehepaar hatte sich regelmäßig abends und an Wochenenden getroffen und gemeinsame Ausflüge, Urlaube und sonntägliche Kirchenbesuche getätigt. Dieses Modell des Zusammenlebens, auch als „living apart together“ bezeichnet, kann eine Grundlage für eine partnerschaftliche Beziehung darstellen und kann im Einzelfall beitragen, dass der Wunsch nach einer vollständigen Trennung in den Hintergrund tritt.

7 Erwarten Sie hohe Gebühren eines Scheidungsverfahrens?

Oft ist zu hören, dass sich Ehegatten wegen der Gebühren für ein Scheidungsverfahren abschrecken lassen. Das ist richtig und falsch zugleich. Richtig ist, dass die Scheidung hohe Verfahrensgebühren verursacht, wenn sich die Ehegatten wegen der Scheidung uneins sind und sich nicht in der Lage sehen, eventuell regelungsbedürftige Scheidungsfolgen (z.B. Zugewinn, Unterhalt) einvernehmlich zu regeln. Die Konsequenz besteht darin, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich erscheint, zwei Rechtsanwälte einbezogen werden müssen und zwangsläufig hohe Gebühren anfallen.

 

Falsch ist, dass hohe Gebühren zwangsläufig anfallen müssten. Mit der richtigen Portion guten Willens und einer gewissen Kompromissbereitschaft sollte sich eine Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen bewerkstelligen lassen. Dass dies möglich ist, belegt die Tatsache, dass fast 80 % aller Scheidungen in Deutschland als einvernehmliche Scheidungen abgewickelt werden. Eine gute Vorbereitung dafür ist, dass Sie eventuell regelungsbedürftige Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln.

 

Da Sie damit auf eine gerichtliche Auseinandersetzung verzichten, wird das Scheidungsverfahren erheblich günstiger und lässt sich zudem in einem sehr überschaubaren zeitlichen Rahmen und so wenig emotionalen Belastungen wie möglich abwickeln. Wir informieren und beraten Sie gerne, wie Sie die einvernehmliche Scheidung in Verbindung mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung realisieren.

8 Haben Sie gar kein Geld für die Scheidung?

Ihre Scheidung scheitert nicht am Geld. Haben Sie aufgrund Ihrer Einkommenssituation kein oder nur wenig eigenes Geld, könnten Sie im Zusammenhang mit Ihrem Scheidungsantrag staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann trägt der Staat die Verfahrenskosten für Ihre Scheidung. Lediglich ab einer gewissen Einkommenshöhe bleiben Sie verpflichtet, die Verfahrenskosten in Teilbeträgen an die Staatskasse zu erstatten. Möchten Sie Näheres wissen, sprechen Sie uns gerne an.

Formulare

Verfahrenskostenhilfe beantragen

Nutzen Sie die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe, wenn Sie die Kosten für das Verfahren nicht alleine tragen können und auch keinen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss haben.

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Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

Beantragen Sie staatliche Hilfe für die Finanzierung Ihres Verfahrens. 

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9 Sie fürchten, Unterhalt zahlen zu müssen?

Leben Sie getrennt, hat der finanziell bedürftige Partner Anspruch auf Trennungsunterhalt. In der Höhe bemisst sich der Unterhalt nach Ihren ehelichen Lebensverhältnissen. Verdient der Partner wenig oder kein eigenes Geld, besteht nicht unbedingt die Verpflichtung, daran etwas zu ändern. Der Anspruch besteht nur für den Zeitraum der Trennung und entwickelt sich mit zunehmender Dauer der Trennung Richtung Null.

 

Der bedürftige Ehepartner wächst immer mehr in die Verpflichtung hinein, eigenes Geld zu verdienen. Dieser Grundsatz der Eigenverantwortung besteht erst recht ab dem Zeitpunkt der Scheidung. Dann hat der bislang vielleicht bedürftige Partner nur noch Anspruch auf Unterhalt, wenn es ihm/ihr aufgrund der Lebensumstände nicht zuzumuten ist, eigenes Geld zu verdienen. Insoweit kann die Scheidung die Frage klären, ob und inwieweit der Partner tatsächlich unterhaltsbedürftig oder erwerbspflichtig ist. Um den Unterhalt zu berechnen und Ihre Entscheidungsfindung zu unterstützen, können Sie bei uns eine professionelle Unterhaltsberechnung in Anspruch nehmen.

10 Sie sorgen sich um Ihre Rentenanwartschaften?

Lassen Sie sich scheiden, wird im Regelfall der Versorgungsausgleich geführt. Hat der Ehepartner weniger Rentenanwartschaften erworben als Sie selbst, müssen Sie die Hälfte der Differenz an den Partner abtreten. Dies schmälert Ihre Rente im Alter. Verzichten Sie auf die Scheidung, bleiben Ihre Rentenanwartschaften unangetastet.

 

Würden Sie also auch weiterhin für sich selbst sorgen können, schlägt das Pendel für die Scheidung aus. Ist es ein undurchsichtiges Rechenspiel für Sie, den Versorgungsausgleich bzw. dessen Ergebnisse zu schätzen, lassen Sie sich gerne von uns beraten.

Alles in allem

Wir treffen wahrscheinlich tagtäglich Kosten-Nutzen-Abwägungen. Geht es um die Scheidung, ist klar, dass es den Vorteil oder den Nachteil nicht gibt. Wenn Sie sich in die eine oder andere Richtung entscheiden, ist Ihre Entscheidung das Ergebnis einer Abwägung und damit Ihre persönliche Entscheidung. Sollte es um die Kosten der Scheidung gehen, über die Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich gern einen Kostenvoranschlag per E-Mail erstellen – schreiben Sie uns hier eine erste Nachricht und wählen Sie "Scheidung" aus!

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