Anwalt für Prüfung und Durchsetzung von nachehelichem Unterhalt

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WIE WIR IHNEN HELFEN KÖNNEN
Haben Sie bislang Trennungsunterhalt bezogen oder gezahlt, so endet dieser Anspruch mit der rechtskräftigen Scheidung. Grundsätzlich ist jeder Ex-Ehepartner ab diesem Zeitpunkt für seinen eigenen Lebensunterhalt verantwortlich. Jedoch gibt das Gesetz Geschiedenen in besonderen Lebenssituationen das Recht auf nachehelichen Unterhalt. Kommt dieser Unterhalt für Sie als EmpfängerIn in Betracht, unterstützt Sie die iurFRIEND-Kanzlei aus Düsseldorf bei der Berechnung und Einforderung des nachehelichen Unterhalts. Betrifft es Sie als UnterhaltszahlerIn, stehen wir Ihnen gleichermaßen zur Überprüfung der Forderungen der Gegenpartei zur Seite.
Sie haben während des Trennungsjahrs bereits Trennungsunterhalt bezogen und sind auch weiterhin darauf angewiesen, dass Ihr Ex-Ehepartner Ihnen Unterhalt zahlt? Sie sind selbst möglicherweise zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt verpflichtet? Die Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts (auch Ehegattenunterhalt genannt) sind strenger als beim Trennungsunterhalt. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber seit der Reform im Jahr 2008 voraussetzt, dass Ehepartner nach einer Scheidung möglichst auf eigenen Füßen stehen sollen. Das ist jedoch nicht immer möglich. In sieben gesondert aufgelisteten Lebenssituationen gelten geschiedene Partner als „bedürftig“, sodass das Gesetz ihnen auch nach Rechtskraft der Scheidung noch einen Unterhaltsanspruch gewährt (§§ 1570 – 1579 BGB):
Das Gesetz begrenzt den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zeitlich nicht. Solange der Unterhaltsanspruch besteht, muss er auch bezahlt werden. Gerade bei Scheidungen in hohem Alter kann das so auf einen lebenslangen Unterhalt hinauslaufen, sofern die Rente trotz Versorgungsausgleich nicht zum Leben reicht. Die durchschnittliche Lebenserwartung liegt derzeit – sowohl in der Stadt Düsseldorf als auch im deutschen Durchschnitt - bei knapp 81 Jahren.
GUT ZU WISSEN
Rückwirkend können Sie nachehelichen Unterhalt nur ab dem Zeitpunkt verlangen, in dem Sie den Ex-Partner aufgefordert haben, diesen zu zahlen. Daher zögern Sie nicht zu lange.
Das Gesetz regelt nicht, wie der nacheheliche Unterhalt berechnet wird. Vielmehr haben die Gerichte mittlerweile Berechnungsmethoden gefunden, mit denen sich ein angemessener Unterhalt berechnen lässt – abhängig von der Differenz der sogenannten bereinigten Nettoeinkommen beider Partner.
Ausgangspunkt für die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens sind nicht die Nettoeinkünfte der Gehaltsabrechnung, sondern das durchschnittliche Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate. Bei Selbstständigen zählt das Einkommen, das sich aus den Bilanzen oder den Gewinn- und Verlustrechnungen in Verbindung mit den Steuererklärungen der letzten drei Jahre ergibt. Außerdem werden Einnahmen wie Miete, Kapitalzinsen, Gratifikationen des Arbeitgebers oder Abfindungen hinzugezählt. Wohnt der Partner in der eigenen Immobilie, wird noch die ortsübliche Miete für diese Immobilie hinzugerechnet, weil auch das mietfreie Wohnen ein Vorteil ist.
Von dieser Summe werden gewisse Verbindlichkeiten abgezogen, z.B.:
GUT ZU WISSEN
Wer diese Summen des Ehepartners nicht kennt, hat einen gesetzlichen Auskunftsanspruch darauf, dass der Ex-Partner seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweist (§ 1605 BGB).
Die Untergrenze beim nachehelichen Unterhalt liegt beim sogenannten Selbstbehalt. Der Ex-Partner muss nur Unterhalt leisten, wenn ihm oder ihr monatlich noch mindestens 1.475/1.600 EUR bei Erwerbstätigkeit oder 1.475 EUR bei Erwerbslosigkeit zum Leben bleiben (Stand 2024).
In manchen Fällen erkennen die Gerichte auch eine Obergrenze von etwa 2.500 EUR an, wenn der unterhaltspflichtige Ehepartner sehr viel Geld verdient. Braucht der bedürftige Ehepartner mehr zum Leben, muss er bzw. sie das gesondert geltend machen.
Im Wesentlichen gelten bei der Berechnung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs damit dieselben Grundsätze wie beim Trennungsunterhalt. Nach der Scheidung muss der nacheheliche Unterhalt dennoch neu berechnet werden. Denn es kann sein, dass sich nach der Scheidung die Steuerklassen und damit auch die Höhe der maßgeblichen Einkommen ändern. Auch Einkommenssteigerungen des unterhaltspflichtigen Partners können noch berücksichtigt werden. Zumindest dann, wenn sie bereits während der Ehe angelegt und zu erwarten waren. Das fehlt bspw. bei einem plötzlichen Karrieresprung. Verdient der zahlungspflichtige Partner hingegen nach der Scheidung weniger, reduziert sich der Unterhaltsanspruch, wenn die Minderung auch bei Fortbestand der Ehe eingetreten wäre. Ansonsten sind die Verhältnisse am Tag der rechtskräftigen Scheidung maßgebend.
Sind Sie auf nachehelichen Unterhalt angewiesen, kann ein gerichtlicher Streit darüber für Sie problematisch werden. Denn bis zu einer abschließenden Entscheidung erhalten Sie kein Geld. Fordern Sie die Unterhaltszahlungen gerichtlich ein, müssen Sie bei den Gerichts- und Anwaltskosten sogar in Vorkasse treten. Erst nach der Entscheidung können die entstandenen Kosten dem anderen Partner auferlegt werden.
Auch aus Sicht des zahlungsverpflichteten Partners hat ein gerichtliches Verfahren viele Nachteile: Es kostet ebenfalls Geld – zunächst für Ihren Anwalt bzw. Ihre Anwältin. Für den Fall, dass Sie „verlieren“, müssen Sie auch alle weiteren Kosten übernehmen. Zudem kann sich so ein Gerichtsverfahren lange hinziehen. Schonen Sie lieber Ihre Nerven!
Schließlich möchten Sie es sicherlich beide vermeiden, sich nach der Scheidung auch noch über einen längeren Zeitraum immer wieder mit Ihrem Ex-Partner im Gerichtssaal zu treffen – dies ist keine gute Grundlage für ein gutes Miteinander auch nach einer Scheidung.
Daher empfehlen wir Ihnen beiden, den nachehelichen Unterhalt bereits in einer Scheidungsfolgenvereinbarung einvernehmlich festzuhalten. Hierzu müssen Sie nicht vor Gericht ziehen, sondern das Dokument lediglich notariell beglaubigen lassen. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie auch alle weiteren Folgesachen Ihrer Scheidung regeln und so insgesamt viel Geld für Gerichts- und Anwaltskosten sparen. Sie ebnen so sogar den Weg für eine einvernehmliche Scheidung mit nur einer anwaltlichen Vertretung.
Damit es auch bei einer einvernehmlichen Lösung bleibt, ist es wichtig, dass keiner von beiden zu hohe oder zu niedrige Summen fordert. Es geht letztlich um eine faire Lösung für beide Seiten:
Allerdings darf eine Vereinbarung aufgrund der Unterhaltspflicht nach der Scheidung keinen Ex-Ehepartner zu sehr benachteiligen. Ein vollständiger Verzicht auf Unterhaltsansprüche kann zur Nichtigkeit der Vereinbarung führen, wenn Sie alternativ auf Sozialhilfe angewiesen wären.
Muster
PDF-Formular, das Sie sich ausdrucken oder sogar auf dem PC ausfüllen, abspeichern und an uns senden können!
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Sie wissen nicht, ob Ihnen in Ihrer Lebenssituation nachehelicher Unterhalt zusteht? Ihr Ex-Partner macht Unterhaltsforderungen geltend, die Ihnen zu hoch erscheinen? Sie benötigen daher Unterstützung bei der Berechnung Ihres Anspruchs? Ein Anwalt bzw. eine Anwältin kann für Sie den nachehelichen Unterhalt gerichtsfest berechnen. Somit haben Sie eine gute Argumentationsgrundlage, um sich für Unterhaltszahlungen einzusetzen, die für Sie und Ihren Ex-Partner angemessen sind.
Sollten Sie das Einkommen Ihres Ex-Partners nicht kennen, können die Anwälte von iurFRIEND Ihnen auch helfen, Ihren Auskunftsanspruch geltend zu machen.Füllen Sie gern hier unser Formular für Ihre rechtssichere Unterhaltsberechnung aus.