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Unterhalt nur für leibliche Kinder zahlen
Gelten Sie aus rechtlicher Sicht als Vater eines Kindes, sind Sie dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Sie werden also gewährleisten wollen, dass Sie nur Unterhalt zahlen, wenn das Kind Ihr leibliches Kind ist. Ein Vaterschaftstest kann diese Frage zuverlässig beantworten. Wir erklären, welche Relevanz ein Vaterschaftstest hat, wie eine gerichtliche Vaterschaftsanfechtung verläuft und wie Sie abwägen, was Sie tun oder unterlassen sollten.
In aller Kürze
- Sind Sie mit der Mutter des Kindes verheiratet, gelten Sie als rechtlicher Vater des Kindes. Betreut die Mutter nach der Trennung das Kind, sind Sie gegenüber dem Kind barunterhaltspflichtig, auch wenn Sie nicht der leibliche Vater sind.
- Ein in eigener Initiative durchgeführter Vaterschaftstest kann Ihre Neugier befriedigen, ob Sie der leibliche Vater des Kindes sind oder nicht. Möchten Sie das Ergebnis für rechtliche Zwecke verwenden, benötigen Sie die Zustimmung der Mutter des minderjährigen Kindes oder die Zustimmung des volljährigen Kindes.
- Verweigert die Mutter ihre Zustimmung oder erkennt das Ergebnis des Vaterschaftstests nicht an, können Sie Ihre Vaterschaft gerichtlich anfechten. Gegebenenfalls kann das Familiengericht von Amts wegen ein Abstammungsgutachten veranlassen.
Was genau möchten Sie mit einem Vaterschaftstest erreichen?
Zweifeln Sie an Ihrer Vaterschaft, kommt es darauf an, welches Ziel Sie erreichen wollen:
- Vielleicht sind Sie bereits zufrieden, wenn Sie lediglich für sich selbst feststellen lassen, ob Sie der leibliche Vater des Kindes sind. Dann kann Ihnen mit einem einfachen DNA-Test geholfen werden.
- Möchten Sie aber rechtsverbindlich feststellen lassen, ob Sie wirklich der leibliche Vater und nur der Scheinvater sind, müssen Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Weg gehen. Dazu sind Sie auf die Mitwirkung der Mutter des Kindes angewiesen.
Wenn Sie es nur für sich selbst wissen wollen, reicht ein Testkit
Um unverbindlich und für Ihr eigenes Gewissen feststellen zu lassen, ob Sie der leibliche Vater eines Kindes sind, genügt es, einen privaten Vaterschaftstest zu veranlassen. Dazu gibt es spezielle Dienstleister, die auch im Internet ihre Dienste anbieten. Ein Testkit enthält zwei Wattestäbchen, mit denen Sie mit einem einfachen Wangenabstrich eine DNA-Probe von sich selbst und dem Kind entnehmen können. Der Dienstleister lässt diese zurückgesandten Proben in einem Labor analysieren. Stimmen Ihre DNA-Merkmale nicht mit denen des Kindes überein, sind Sie mit 100-prozentiger Sicherheit nicht der Vater des Kindes. Stimmen die Proben hingegen überein, ist anzunehmen, dass Sie mit 99,99 %iger Sicherheit Vater des Kindes sind. Im Regelfall liegen die Ergebnisse innerhalb weniger Tage vor.
Aber: Ergibt der DNA-Test, dass Sie nicht der leibliche Vater des Kindes sind oder ist die Vaterschaft zumindest hochgradig zweifelhaft, ist ein solch rechtlich unverbindlicher Test keine Grundlage, Ihre bestehende rechtliche Vaterschaft in Frage zu stellen oder Ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind zu ignorieren. In diesem Fall müssen Sie einen anderen Weg gehen.
Möchten Sie Ihre Vaterschaft rechtsverbindlich klären, gehören zwei dazu
Möchten Sie Ihre Vaterschaft rechtsverbindlich geklärt wissen, benötigen Sie zur Durchführung eines Vaterschaftstests die Zustimmung der Mutter des minderjährigen Kindes. Ist das Kind volljährig, muss das volljährige Kind zustimmen. Grund für die Zustimmung ist, dass der Vaterschaftstest eine genetische Untersuchung darstellt. Damit veranlassen Sie nach dem Gendiagnostikgesetz einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kindes.
Erhalten Sie von einem Labor ein Testkit, erhalten Sie auch einen Vordruck, auf dem die Mutter des minderjährigen Kindes oder das volljährige Kind ausdrücklich zustimmen müssen, dass Sie den Vaterschaftstest veranlassen. Es nutzt also nichts, wenn Sie einen heimlichen Test veranlassen. Ein heimlicher Test, egal wie das Ergebnis ausfällt, ist nicht geeignet, Zweifel an Ihrer Vaterschaft rechtsverbindlich auszuräumen. Ein solcher Test ist allenfalls ein Indiz dafür, dass Sie tatsächlich nicht der biologische Vater sind.
Vaterschaftstests kosten zwischen 150 und 400 EUR
Die Kosten eines Vaterschaftstests hängen vom jeweiligen Anbieter, von der Anzahl der analysierten DNA-Marker (kurze, eindeutig identifizierbare DNA-Abschnitte) und der Anzahl der in die Analyse einbezogenen Personen ab (nur Vater und Kind oder zusätzlich Mutter oder Geschwister). Rechnen Sie in Deutschland mit etwa 150 - 400 €.
So verläuft die gerichtliche Vaterschaftsanfechtung
Es sind zwei Szenarien zu unterscheiden, je nachdem, ob die Mutter des minderjährigen Kindes bzw. das volljährige Kind zustimmt oder nicht.
Bei Zustimmung der Beteiligten benötigen Sie ein anderes Testkit - und einen Arzt
Sind Sie wegen Ihrer bestehenden Ehe rechtlicher Vater des Kindes oder haben die Vaterschaft anerkannt, können Sie diese Vermutungen entkräften, indem Sie die Vaterschaft gerichtlich anfechten. Dazu muss rechtskräftig durch das Familiengericht festgestellt werden, dass Sie nicht der Vater des Kindes sind. Um die leibliche Abstammung des Kindes zu klären, können Sie selbst einen rechtlich relevanten Vaterschaftstest veranlassen. Dazu benötigen Sie die Zustimmung der Mutter des minderjährigen Kindes oder des volljährigen Kindes.
Stimmt die Mutter dem Vaterschaftstest zu, sollten Sie bei einem Dienstleister ein spezielles Testkit beauftragen. Dieses Testkit ist ein anderes Kit als das, bei dem die Vaterschaft nur rechtlich unverbindlich zur Befriedigung der eigenen Neugier geklärt wird. Für ein solches rechtsgültiges Testkit gelten zusätzliche Bestimmungen für die Entnahme der DNA-Proben. In der Regel müssen die Proben von einem Arzt entnommen werden.
Ohne Zustimmung nicht trotzdem testen, um nicht doppelt zu bezahlen
Verweigert die Mutter ihre Zustimmung zum Vaterschaftstest, führt auch der rechtsgültig verbindliche und von Ihnen selbst veranlasste Vaterschaftstest nicht zum Ergebnis. Ihnen bleibt dann nur der gerichtliche Weg der Vaterschaftsanfechtung. Zudem besteht das Risiko, dass das Familiengericht auch einen rechtsgültig mit Zustimmung der Mutter veranlassten Vaterschaftstest als unzureichend beurteilt und einen weiteren Test veranlasst. Insoweit fallen die Gebühren für zwei Tests an.
Hat die Mutter ursprünglich zugestimmt und bestreitet das rechtsgültig gewonnene Ergebnis trotzdem, entscheidet im Ergebnis immer noch das Familiengericht darüber, ob Sie Vater sind oder nicht.
So fechten Sie die Vaterschaft an
Möchten Sie Ihre Vaterschaft gerichtlich anfechten, ist beim zuständigen Familiengericht ein Antrag einzureichen. Den Antrag müssen Sie ausreichend begründen. Ihre Vermutung, dass Sie voraussichtlich oder aller Wahrscheinlichkeit nach nicht der leibliche Vater des Kindes sind und ein anderer Mann wahrscheinlich der Vater ist, ist keine ausreichende Begründung. Erst recht genügt es nicht, wenn Sie behaupten, das Kind habe keinerlei Ähnlichkeit mit Ihnen selbst oder sei einem anderen Mann wie aus dem Gesicht geschnitten.
Der Bundesgerichtshof verlangt einen begründeten Anfangsverdacht. Daraus müssen sich Umstände ergeben, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, Zweifel an Ihrer Vaterschaft zu begründen. Als Kriterien kommen in Betracht:
- Im Einverständnis mit der Mutter oder dem Kind veranlasstes Abstammungsgutachten (Vaterschaftstest), das zu einem für Sie positives Ergebnis geführt hat.
- Sie haben der Mutter während der Empfängniszeit (300. - 181. Tag vor der Geburt) nicht beigewohnt, weil Sie sich beispielsweise bereits zu diesem Zeitpunkt nachweislich getrennt gelebt hatten.
- Sie sind nachweislich zeugungsunfähig oder
- die Mutter hat in der Empfängniszeit (300. - 181. Tag vor der Geburt) nachweislich mit einem anderen Mann zusammengelebt.
Weigert sich die Mutter, einem Vaterschaftstest (Abstammungsgutachten) zuzustimmen, kann das Familienrecht von Amts wegen anordnen, dass die Mutter in eine genetische Abstammungsuntersuchung des Kindes einwilligt und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe duldet (§ 1598a BGB). Diese Probe muss nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft entnommen werden. Die fehlende Einwilligung der Mutter wird durch die Entscheidung des Familiengerichts ersetzt.
Fristen zur Vaterschaftsanfechtung betragen zwei Jahre
Zweifeln Sie an Ihrer Vaterschaft, sollten Sie innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie von den gegen Ihre Vaterschaft sprechenden Umständen erfahren haben, das Abstammungsgutachten in Auftrag geben. Da die Berechnung der Frist Schwierigkeiten aufwerfen kann, sollten Sie vorsichtig sein, wenn Sie sich zu den Umständen Ihrer Vaterschaft äußern.
Nach widerlegter Vaterschaft können Sie Schadenersatz beanspruchen
Sind Sie nach dem Ergebnis des Vaterschaftstests nicht der leibliche Vater des Kindes, sind Sie dem Kind gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig. Als rechtlicher Vater verlieren Sie Ihr Sorgerecht, das Kind sein Erbrecht Ihnen gegenüber. Mit dem Kind gelten Sie nicht mehr als verwandt.
Im Hinblick auf Ihre bisherigen Unterhaltsleistungen können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies gilt insbesondere, wenn die Mutter nicht bereit ist, die Person des biologischen Vaters zu benennen. Um den biologischen Vater in Anspruch zu nehmen, wäre dessen Vaterschaft festzustellen und auch zu diesem Zweck ein Abstammungsgutachten zu veranlassen.
Wie geht es jetzt weiter?
Fechten Sie als rechtlicher Vater Ihre Vaterschaft an, könnte der Familienfriede beeinträchtigt werden. Lassen Sie sich deshalb frühzeitig anwaltlich beraten. So können Sie besser einschätzen, ob Sie wirklich den Weg beschreiten wollen, der Ihre Vaterschaft auf den Prüfstand stellt. Unter Umständen ist es vorrangig, Ihre Beziehung zum Kind nicht unnötigerweise und irreparabel zu belasten, ohne dass Sie vorher abgewogen haben, mit welchem Ergebnis Sie die Vaterschaft voraussichtlich anfechten können. Haben Sie Fragen zu einer Vaterschaft, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!