Wie ist der Ablauf Ihrer Scheidung?

Ihre Scheidung bei iurFRIEND ist sicher, einfach und bequem

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"Mein Vertrauen in iurFRIEND war gerechtfertigt."
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Wie wir Ihnen helfen können

WIE WIR IHNEN HELFEN KÖNNEN

Mit der iurFRIEND-Kanzlei sicher durch die Scheidung

Alles, was schwer sein sollte bei einer Scheidung, nehmen wir Ihnen ab – nur trennen müssen Sie sich noch selbst: Die iurFRIEND-Kanzlei steuert Ihre Scheidung mit Erfahrung und Achtsamkeit. Wir stellen für Sie den Scheidungsantrag, prüfen den Versorgungsausgleich, verhandeln eventuell regelungsbedürftige Scheidungsfolgen und nehmen gemeinsam den Scheidungstermin wahr. Welcher Schritt nach welchem kommt, erfahren Sie hier. Für eine schnellstmögliche Unterstützung durch unsere freundlichen Anwältinnen und Anwälte können Sie hier Ihren Scheidungsantrag ausfüllen.

In aller Kürze

  • Haben Sie nach oder kurz vor Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht und den Gerichtskostenvorschuss bezahlt, stellt das Gericht dem Ex-Partner Ihren Scheidungsantrag mit der Aufforderung zur Stellungnahme zu.
  • Zugleich werden die Formulare zur Durchführung des Versorgungsausgleichs übersandt. Das Familiengericht kontaktiert nun die Rentenversicherungsträger und bittet um Auskünfte zu Ihren Rentenanwartschaften.
  • Liegen diese Auskünfte vor, kann das Gericht einen mündlichen Scheidungstermin bestimmen. Dieser kann auf Antrag und bei Vorliegen weniger Voraussetzungen auch online stattfinden. Eine einvernehmliche Scheidung ist eine von nur wenigen Voraussetzungen dafür.

1 Ihren Scheidungsantrag können Sie ganz einfach online einreichen

Leben Sie getrennt, stellen Sie nach Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag. Dabei genügt es, wenn Sie den Scheidungsantrag etwa zwei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres stellen. Das Trennungsjahr muss nämlich erst abgelaufen sein, wenn es zum mündlichen Scheidungstermin vor dem Familiengericht kommt.

 

Sie brauchen für den Scheidungsantrag nicht extra eine Kanzlei aufzusuchen. Am einfachsten ist es, wenn Sie den Scheidungsantrag online stellen und die Scheidung als Online-Scheidung auf den Weg bringen. Nutzen Sie dazu das auf unserer Webseite befindliche Antragsformular. Füllen Sie dieses vollständig aus und senden es uns bequem per Internet, Fax oder Post zu.

 

Um den Antrag zu vervollständigen und zu beschleunigen, übersenden Sie bitte auch die für Ihre Vertretung erforderliche anwaltliche Vollmacht. In der Vollmacht tragen Sie bitte einfach „wegen Ehescheidung“ in das leere Feld ein, und unterschreiben bitte ganz unten auf der Seite, bevor Sie uns die Vollmacht zusenden. 

GUT ZU WISSEN

Benötigen Sie Verfahrenskostenhilfe (VKH)?

Fehlt Ihnen für das Scheidungsverfahren das notwendige Geld, können Sie zusammen mit dem Scheidungsantrag staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat die Gebühren für Ihren Rechtsanwalt und die Gerichtskasse. Sie führen das Verfahren vollständig gebührenfrei oder entrichten ab einer gewissen Einkommensgrenze Teilbeträge auf die Verfahrenskosten. Das Antragsformular für VKH finden Sie auf unserer Website.

2 Ihr Anwalt bearbeitet Ihre Scheidung und führt Korrespondenz mit der Gegenseite

Ist der Gerichtskostenvorschuss bezahlt, stellt das Familiengericht dem Ex-Partner Ihren Scheidungsantrag förmlich zu. In der Mitteilung wird der Partner aufgefordert, zu Ihrem Scheidungsantrag Stellung zu nehmen.

 

Stimmt der Ex-Partner Ihrem Scheidungsantrag zu, beschleunigt dies das Verfahren. Im Idealfall erstellen Sie mit unserer Hilfe eine Scheidungsfolgenvereinbarung z.B. für Sachen des Zugewinns, des Unterhalts oder auch Sorgerechts / Umgangsrecht für die Kinder, die Sie dann von einem Notar beurkunden lassen und vor Gericht vorlegen können.

 

Reagiert der Ex-Partner nicht, gilt Schweigen als Zustimmung. Will der Ex-Partner hingegen vor Gericht selbst verhandeln und Anträge stellen, muss er/sie sich gleichfalls anwaltlich vertreten lassen.

 

In diesem Fall ist es empfehlenswert, zu beantragen, streitige Scheidungsfolgen vor dem Familiengericht zu verhandeln. Auch dann besteht natürlich immer noch die Option, sich außergerichtlich auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu einigen.

3 Beschleunigen Sie den Versorgungsausgleich durch vollständige Dokumenteneinreichung

Im Regelfall führt das Familiengericht nun den Versorgungsausgleich durch. Dazu werden Ihre Rentenanwartschaften untereinander aufgeteilt. Alternativ könnten Sie den Versorgungsausgleich auch außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Ansonsten kontaktiert das Familiengericht die Rentenversicherungsträger und bittet um Auskünfte zu Ihren Rentenanwartschaften. Liegen diese Auskünfte vor, kann das Gericht einen mündlichen Scheidungstermin bestimmen.

 

Scheidungsverfahren verzögern sich oft, wenn die für den Versorgungsausgleich notwendigen Unterlagen von einem Ehegatten nicht rechtzeitig vorgelegt werden oder der Versicherungsverlauf unvollständig ist. Insoweit empfiehlt es sich, frühzeitig im Wege einer Kontenklärung Ihr Rentenversicherungskonto zu aktualisieren. Ihr Rechtsanwalt kann dann bereits gleich mit dem Scheidungsantrag die Formulare zur Durchführung des Versorgungsausgleichs beim Familiengericht vorlegen und das Verfahren beschleunigen.

4 Den Scheidungstermin können Sie auch beantragen, online abzuhalten

Sind die Voraussetzungen für die Scheidung klar, bestimmt das Familiengericht nun den mündlichen Scheidungstermin. Dazu werden beide Ehegatten erst einmal persönlich geladen. Da die Scheidung eine höchstpersönliche Angelegenheit ist, ist der Termin nicht öffentlich. Dies bedeutet, dass nur Sie und der Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin nebst anwaltlicher Vertretung am Termin teilnehmen dürfen. Nichts, was im Termin besprochen wird, dringt nach außen.

 

Lassen Sie sich im gegenseitigen Einvernehmen scheiden, kommt neuerdings die Videoschaltung in Betracht. Sie brauchen dann nicht unbedingt persönlich im Gericht zu erscheinen. Den Scheidungstermin können Sie auch online abzuhalten beantragen, wenn

  • die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt,
  • Sie nicht in der Nähe des Gerichts wohnen,
  • alle Verfahrensbeteiligten über die technischen Voraussetzungen verfügen und mit einer Videokonferenz einverstanden sind.

Letztlich obliegt es nur der Entscheidung des Familiengerichts, ob der Scheidungstermin per Videoschaltung abgehalten wird oder nicht. Ist diese Option Ihr Wunsch, werden wir die Videoschaltung gerne für Sie beantragen.

Formulare

Ich möchte die Scheidung beantragen - Was ist zu tun?

Möchten Sie sich scheiden lassen, ist der erste Schritt der Scheidungsantrag. 

Formular

Scheidungsantrag

Füllen Sie jetzt den Antrag auf Scheidung aus.

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5 Akzeptieren Sie beide das Scheidungsurteil, ist es sofort rechtskräftig

Ist alles geklärt, verkündet das Familiengericht im mündlichen Scheidungstermin per Beschluss Ihre Scheidung. Akzeptieren Sie beide das Scheidungsurteil, wird es sofort rechtskräftig. Rechtskräftig bedeutet, dass der Scheidungsbeschluss nicht mehr angefochten werden kann. Dazu müssen beide Ehegatten auf Rechtsmittel verzichten. 

 

Erfolgt Ihre Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen, sollten Sie mit einer Dauer von drei bis sechs Monaten (ohne Trennungsjahr) kalkulieren. Die Dauer von Scheidungsverfahren hängt von der

  • Auslastung des Gerichts ab,
  • von der Durchführung des Versorgungsausgleichs,
  • dem Engagement beider Ehegatten
  • sowie der eventuellen Regelungsbedürftigkeit von Scheidungsfolgen.

Im Scheidungsbeschluss trifft das Familiengericht eine Aussage über die Kosten des Verfahrens. Dabei wird abschließend der Verfahrenswert festgelegt. Nach dem Verfahrenswert berechnen sich die Gebühren für die Gerichtskasse und den beteiligten AnwältInnen. Im Regelfall trägt derjenige Partner, der einen Anwalt beauftragt hat, die eigenen Anwaltskosten selbst. Die Gerichtskosten hingegen werden bei einvernehmlichen Scheidungen unter den Partnern aufgeteilt. Wurde Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt, brauchen Sie keine Gebühren zu zahlen, es sei denn, das Gericht hat Ratenzahlung angeordnet.

Guidebox

EXPERTENTIPP

Scheidungsurkunde unbedingt aufbewahren

Der Scheidungsbeschluss ist Ihre Scheidungsurkunde. Diese Scheidungsurkunde benötigen Sie, um im Rechtsverkehr Ihren Personenstand als „geschieden“ nachzuweisen, beispielsweise wenn Sie erneut heiraten wollen. Es empfiehlt sich also, diese Scheidungsurkunde gut aufzubewahren.

Finanzplanung machen und Scheidung vorbereiten

Das waren womöglich ganz viele neue Informationen auf einmal für Sie. Das ist wirklich nicht weiter schlimm, wenn Sie zunächst noch mehr Ratgeber zur Scheidung lesen mögen und sich die genaue Vorbereitung Ihrer Scheidung genau überlegen. Viele Scheidungswillige grübeln im Übrigen über ihre zukünftige Finanzplanung nach der Trennung. Eine Scheidung scheitert schließlich nie am Geld – dafür gibt es VKH und VKV – aber es gibt oft Bedenken wegen des Lebens danach. Sind Sie der einkommensschwächere Partner, können Sie bei uns (auch ohne dass wir Ihre Scheidung durchführen) eine Unterhaltsberechnung machen, ebenfalls online. Wir helfen Ihnen, den korrekten Betrag des Trennungsunterhalts zu berechnen und auch durchzusetzen.

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