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Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle berechnen lassen
Wachsen Kinder von getrennten Eltern bei nur einem Elternteil auf, muss der andere Kindesunterhalt in Geld leisten. Dabei orientieren sich alle deutschen Gerichte bei der Unterhaltsberechnung an der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese richtig zu lesen, sowie das unterhaltsrelevante Einkommen zu berechnen, mit dem man die Tabelle auch erst anwenden kann, ist im Einzelfall oft kompliziert. Die iurFRIEND-Kanzlei berechnet für Sie den Kindesunterhalt rechtssicher nach der Düsseldorfer Tabelle.
In aller Kürze
- Die Bestimmung der genauen Unterhaltshöhe erfolgt in mehreren Stufen. Viele Paare einigen sich privat auf eine Summe, bei Streitfällen ist aber unbedingt eine anwaltliche Berechnung und ggf. die Zeichnung eines Unterhaltstitels zu empfehlen.
- Von der letztlichen Unterhaltssumme können für den Schuldner Dinge wie Kindergeld (anteilig oder vollständig) oder Ausbildungspauschalen abgezogen werden.
- Fällt ein Zahlender unter den sogenannten Selbstbehalt, braucht er keinen Unterhalt zu leisten. Durch eine Wiederheirat und andere Faktoren kann der Selbstbehalt jedoch abgesenkt werden.
Düsseldorfer Tabelle teilweise auch noch für volljährige Kinder anwendbar
Trennen Sie sich als Eltern, wohnen Ihre Kinder häufig überwiegend bei einem Elternteil, der sie betreut und versorgt. Das Kind hat dann ein Anrecht darauf, sogenannten Barunterhalt vom anderen Elternteil zu erhalten. Die Unterhaltspflicht gilt unabhängig davon, ob Sie als Eltern geschieden oder nur getrennt sind oder auch nie verheiratet waren. Sie gilt zumindest so lange, bis die Kinder volljährig sind. Doch auch danach brauchen Kinder, die sich noch in der Ausbildung oder dem Studium befinden, noch eine finanzielle Unterstützung.
Wie genau der Unterhaltsanspruch berechnet wird, steht nur in Grundzügen im Gesetz. Als Richtlinie für die Berechnung des genauen Unterhalts dient den Familiengerichten daher die Düsseldorfer Tabelle (auch Unterhaltstabelle genannt). Die Tabelle gilt trotz ihres lokalen Namens in ganz Deutschland. Ein Vorteil dieser öffentlichen Tabelle: Sowohl unterhaltsberechtigte als auch unterhaltsverpflichtete Personen können sich daran orientieren und berechnen lassen, wie viel Unterhalt sie zahlen müssen bzw. für ihre Kinder erhalten.
Ablesen der Düsseldorfer Tabelle erfolgt in mehreren Stufen
Dies ist die aktuelle Düsseldorfer Tabelle:
Einkommensstufe | Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen | Altersstufen in Jahren 1-5 | 6-11 | 12-17 | Ab 18 | Prozentsatz | Bedarfskontrollbetrag |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | bis 2.100 EUR | 480 EUR | 551 EUR | 645 EUR | 689 EUR | 100 % | 1.200/1.450 EUR |
2 | 2.101 - 2.500 EUR | 504 EUR | 579 EUR | 678 EUR | 724 EUR | 105 % | 1.750 EUR |
3 | 2.501 - 2.900 EUR | 528 EUR | 607 EUR | 710 EUR | 758 EUR | 110 % | 1.850 EUR |
4 | 2.901 - 3.300 EUR | 552 EUR | 634 EUR | 742 EUR | 793 EUR | 115 % | 1.950 EUR |
5 | 3.301 - 3.700 EUR | 576 EUR | 662 EUR | 774 EUR | 827 EUR | 120 % | 2.050 EUR |
6 | 3.701 - 4.100 EUR | 615 EUR | 706 EUR | 826 EUR | 882 EUR | 128 % | 2.150 EUR |
7 | 4.101 - 4.500 EUR | 653 EUR | 750 EUR | 878 EUR | 938 EUR | 136 % | 2.250 EUR |
8 | 4.501 - 4.900 EUR | 692 EUR | 794 EUR | 929 EUR | 993 EUR | 144 % | 2.350 EUR |
9 | 4.901 - 5.300 EUR | 730 EUR | 838 EUR | 981 EUR | 1.048 EUR | 152 % | 2.450 EUR |
10 | 5.301 - 5.700 EUR | 768 EUR | 882 EUR | 1.032 EUR | 1.103 EUR | 160 % | 2.550 EUR |
11 | 5.701 - 6.400 EUR | 807 EUR | 926 EUR | 1.084 EUR | 1.158 EUR | 168 % | 2.850 EUR |
12 | 6.401 - 7.200 EUR | 845 EUR | 970 EUR | 1.136 EUR | 1.213 EUR | 176 % | 3.250 EUR |
13 | 7.201 - 8.200 EUR | 884 EUR | 1.014 EUR | 1.187 EUR | 1.268 EUR | 184 % | 3.750 EUR |
14 | 8.201 - 9.700 EUR | 922 EUR | 1.058 EUR | 1.239 EUR | 1.323 EUR | 192 % | 4.350 EUR |
15 | 9.701 - 11.200 EUR | 960 EUR | 1.102 EUR | 1.290 EUR | 1.378 EUR | 200 % | 5.050 EUR |
Allerdings ist die Berechnung etwas komplizierter als die klaren Zahlen versprechen. Die Berechnung des Unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle erfolgt in mehreren Stufen. Hier ein kurzer Überblick:
Bestimmung des „bereinigten Nettoeinkommens“
Sie müssen zunächst erst das „bereinigte Nettoeinkommen“ für Sie bzw. Ihren unterhaltspflichtigen Ex-Partner ermitteln. Diese Summe setzt sich zusammen aus dem normalen Nettoeinkommen abzüglich aller berufsbedingten Aufwendungen und mancher ehebedingten Verbindlichkeiten. Kennen Sie das Einkommen Ihres Ex-Partners nicht, haben Sie hier einen Auskunftsanspruch.
Wie vielen Kindern gegenüber sind Sie unterhaltspflichtig?
Die Tabelle bezieht sich immer darauf, dass der unterhaltspflichtige Elternteil zwei Kinder hat. Was aber, wenn er bzw. sie tatsächlich nur für 1 Kind oder gar 3 Kinder Unterhalt leisten muss? Dann muss ein Elternteil nicht etwa halb oder 1,5-mal so viel Unterhalt zahlen. Stattdessen wird der Unterhaltspflichtige in die nächsthöhere (bei nur einem Kind) bzw. die nächstniedrigere Einkommensstufe (bei 3 Kindern) eingeordnet.
Bestimmung der Altersstufe
Der Unterhalt erhöht sich immer ab Anfang des Monats auf die nächste Altersstufe, in dem das Kind seinen 6., 12. oder 18. Geburtstag feiert (§ 1612a III BGB). Hat Ihr Kind also am 30. Januar Geburtstag, erhöht sich die Unterhaltspflicht bereits ab dem 1. Januar. Für volljährige studierende Kinder und Kinder in der Ausbildung gibt es noch einmal Sonderregeln.
Einbeziehung des Kindergeldes
Wachsen Ihre Kinder bei nur einem Elternteil auf, hat auch nur dieser Anspruch auf das volle Kindergeld. Das Kindergeld beträgt seit 2023 für jedes Kind monatlich 250 EUR. Dieses wird dann aber wiederum zur Hälfte (bei volljährigen Kindern in Gänze) auf die Unterhaltszahlungen angerechnet und reduziert wiederum den Unterhalt.
Ausbildungsvergütung wird berücksichtigt
Befindet sich Ihr Kind bereits in einer Ausbildung und erhält dafür einen Lohn, wird dieser beim Unterhalt mit berücksichtigt – zumindest, wenn es noch bei einem Elternteil wohnt. Das Kind darf 100 Euro seines Gehalts als „ausbildungsbedingten Mehrbedarf“ behalten. Um den Rest wird der Unterhalt gemindert.
Bestimmung des Selbstbehalts
Der unterhaltspflichtige Elternteil muss in der Regel nicht mehr Geld zahlen, als er für seinen eigenen Lebensbedarf benötigt (Selbstbehalt). Wie hoch diese Selbstbehalte sind, steht ebenfalls in der Düsseldorfer Tabelle. Sie sind insbesondere vom Alter des Kindes, seinen Lebensumständen und davon abhängig, ob der Unterhaltspflichtige arbeitet oder nicht.
Der Bedarfskontrollbetrag
In der Düsseldorfer Tabelle steht auch noch ein sog. Bedarfskontrollbetrag. Sie finden ihn in der letzten Spalte. Er dient der Korrektur der Unterhaltspflichten. Sein Zweck ist es, dass das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zwischen mehreren unterhaltspflichtigen Personen ausgewogen verteilt werden soll. Sinkt das Geld, das nach den eigentlich zu leistenden Zahlungen übrig bleibt, unter diesen Betrag? Dann muss der Kindesunterhalt nur der nächst niedrigeren Einkommensgruppe gezahlt werden, in welcher der Bedarfskontrollbetrag nicht überschritten wird.
Mangelfall
Hat ein Elternteil mehrere minderjährige Kinder, kann es dazu kommen, dass das Einkommen wegen des Selbstbehalts nicht ausreicht, um alle Unterhaltsansprüche in voller Höhe zu bedienen. Da aber alle Kinder auf einer „Rangstufe“ stehen, erhalten dementsprechend alle den gleichen, gekürzten Unterhalt.
Sonderbedarf / Mehrbedarf
Schließlich kann es noch vorkommen, dass ein Kind weitergehende Unterhaltsansprüche hat:
- Dies kann entweder eine außergewöhnlich hoher, nicht regelmäßiger Sonderbedarf sein (Sonderbedarf, z.B. eine kieferorthopädische Behandlung) oder
- ein regelmäßiger Mehrbedarf (z.B. KiTa-Beiträge).
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iurFRIEND-Kanzlei berechnet für Sie den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle ist deutschlandweit die Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie sieht auf den ersten Blick eindeutiger aus als sie eigentlich ist. Im Detail wird es recht kompliziert, den konkreten Unterhaltsanspruch zu berechnen. Benötigen Sie eine gerichtsfeste Berechnung der Unterhaltszahlungen für Ihr Kind, helfen wir Ihnen gerne weiter. Füllen Sie gern hier unser Formular für Ihre rechtssichere Unterhaltsberechnung aus.