Wie erhalten Sie VKH für Ihre Scheidung?

Mit Verfahrenskostenhilfe Scheidungskosten drastisch reduzieren

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VKH-Antrag gleich zusammen mit Scheidungsantrag stellen

Sie möchten die Scheidung beantragen, wissen aber nicht, wie Sie die Scheidungskosten bezahlen sollen. Mit der Verfahrenskostenhilfe (VKH) übernimmt der Staat meist vollständig die Kosten für Ihr Scheidungsverfahren. Beantragen Sie die Verfahrenskostenhilfe direkt im Zusammenhang mit Ihrem Scheidungsantrag – diesen finden Sie gleich hier bei uns zum Download.

In aller Kürze

  • Verfügen Sie aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse nur über wenig Geld, besteht Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe. So lässt sich Ihre Scheidung auch mit wenig Geld bewerkstelligen.
  • Auch wenn Sie eigenes Geld verdienen, haben Sie Anspruch auf 10.000 € Schonvermögen und eine ganze Reihe von Freibeträgen. Erst das sich daraus ergebende „anrechenbare“ Einkommen entscheidet über Ihren Anspruch auf VKH, und nicht Ihr Nettogehalt in der Gehaltsabrechnung.
  • In manchen Fällen verlangt der Staat die Verfahrenskostenhilfe zurück. Wenn Sie damit rechnen, in ein paar Jahren wieder über Geld zu verfügen, dann aber die VKH nicht zurückzahlen zu wollen, können Sie mit dem Rechner für Scheidungskosten ausrechnen, wie viel Sie jetzt für eine Scheidung ohne VKH in etwa bezahlen müssten.

Auch wenn Sie gut verdienen, könnten Sie bedürftig sein

Beantragen Sie VKH, gibt es keine feste Einkommensgrenze. Auch derjenige, der trotz gutem Einkommen hohe Ausgaben hat, verfügt häufig nicht über die Liquidität, um die Kosten des Scheidungsverfahrens zu bezahlen. VKH wird daher bewilligt, wenn Sie finanziell bedürftig sind. Sie gelten als bedürftig, wenn Sie kein oder nur ein unter Berücksichtigung von Freibeträgen und Schonvermögen geringes anzurechnendes Einkommen erzielen. Grundlage dafür ist daher nicht das Nettoeinkommen in Ihrer Gehaltsabrechnung, sondern Ihr anrechnungsfähiges Einkommen. Übrigens: Bürgergeld (früher Hartz IV) zählt nicht als anrechnungsfähiges Einkommen.

Auch bei einem Vermögen bis zu 10.000 EUR existiert ein Anspruch auf VKH

Beantragen Sie Verfahrenskostenhilfe, steht Ihnen sogenanntes Schonvermögen zu. Dieses Schonvermögen brauchen Sie in Höhe von bis zu 10.000 € nicht für die Verfahrenskosten zu verwenden. Der Betrag ist tabu. Erst ein darüber hinausgehendes Barvermögen muss für die Verfahrenskosten eingesetzt werden.

Es gelten dreistellige Freibeträge bei der VKH

Über das Schonvermögen hinaus stehen Ihnen Freibeträge zu. Sie selbst haben einen Freibetrag von 552 € sowie zusätzliche 251 €, wenn Sie erwerbstätig sind. Beziehen Sie von Ihrem Ex-Partner über dem Freibetrag liegende Unterhaltsleistungen, ist anstelle des Freibetrages der Unterhaltsbetrag anzusetzen, so dass es auf die tatsächlich geleistete Zahlung ankommt. Der titulierte und geleistete Unterhalt ist stets angemessen und damit absetzbar.

 

Betreuen Sie Ihr Kind, reichen die Freibeträge in Abhängigkeit vom Lebensalter des Kindes von 350 € - 462 €. In einigen Landkreisen in Bayern gibt es sogar noch höhere Freibeträge. Erst der nach Abzug der Freibeträge unter Berücksichtigung des Schonvermögens verbleibende Rest ist das einzusetzende Einkommen, das für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe mit oder ohne Ratenzahlungsverpflichtung entscheidend ist.

EXPERTENTIPP

Freibetrag für Alleinerziehende

Leben Sie getrennt, steht Ihnen als alleinerziehender Elternteil für ein Kind bis sieben Jahre ein zusätzlicher Freibetrag von 160,56 € und für Ihr Kind über sieben Jahre ein Freibetrag von 53,52 € zu.

Sie brauchen VKH bei geringem Einkommen nicht zurückzuzahlen

Bei geringen Einkommensverhältnissen bauen Sie die VKH überhaupt nicht zurückzuzahlen. Übersteigt das anrechnungsfähige Einkommen Ihr Schonvermögen und Ihre Freibeträge, wird VKH in der Regel nur ratenweise gewährt. Sie müssen dann die von der Gerichtskasse verauslagten Gebühren in Teilbeträgen innerhalb von 48 Monaten an die Gerichtskasse zurückzahlen. Ob Verfahrenskostenhilfe ratenfrei oder mit Raten bewilligt wird, entscheidet das Familiengericht nach Maßgabe Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse.

Scheidung mit VKH wird ohne Vorschuss ans Gericht sofort in Gang gesetzt

Wird Ihnen vom Familiengericht VKH bewilligt, brauchen Sie keinen Gerichtskostenvorschuss für Ihr Scheidungsverfahren zu bezahlen. Das Scheidungsverfahren wird sofort in Gang gesetzt. Auf Ihren Antrag hin wird Ihnen zudem ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin „beigeordnet“. Der beigeordnete Anwalt vertritt Sie im Scheidungsverfahren. Dazu übernimmt die Gerichtskasse die Gebühren für die anwaltliche Vertretung.

GUT ZU WISSEN

Beratungshilfe bei außergerichtlicher Beratung

VKH ist nicht mit der Beratungshilfe zu verwechseln. Die Beratungshilfe betrifft die außergerichtliche anwaltliche Beratung, während die Verfahrenskostenhilfe die Verfahrenskosten für das gerichtliche Scheidungsverfahren abdeckt. Um Beratungshilfe zu erhalten, müssen Sie sich gegen Nachweis Ihrer Einkommensverhältnisse beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beschaffen. Dieser Beratungshilfeschein berechtigt Sie, sich bei einem Anwalt Ihrer Wahl gebührenfrei in einem Erstberatungsgespräch beraten zu lassen. Meist zahlen Sie lediglich einen Eigenanteil von 15 €. Möchten Sie danach die Scheidung beantragen, deckt die Verfahrenskostenhilfe die anwaltlichen und gerichtlichen Gebühren für das Scheidungsverfahren ab.

Formulare

Verfahrenskostenhilfe beantragen

Nutzen Sie die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe, wenn Sie die Kosten für das Verfahren nicht alleine tragen können und auch keinen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss haben.

Formular

Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

Beantragen Sie staatliche Hilfe für die Finanzierung Ihres Verfahrens. 

Download

VKH gibt es auch bei Immobilienbesitz, wenn…

Bewohnen Sie als Eigentümer ein „angemessenes kleines Hausgrundstück“, brauchen Sie Ihre Immobilie im Regelfall nicht zu verwerten und den Erlös für die Scheidungskosten zu verwenden. Sie brauchen die Immobilie also nicht zu verkaufen und auch nicht zum Erhalt eines Kredits zu beleihen.

VKH gibt es auch bei Kfz-Besitz, wenn…

Ihr Kfz gilt als Schonvermögen und braucht nicht für die Verfahrenskosten verwertet zu werden, soweit Sie auf die Nutzung des Fahrzeuges angewiesen sind und das Fahrzeug einen für Ihre Verhältnisse angemessenen Wert hat. Fahrzeuge mit Verkehrswerten bis zu 7500 € gelten allgemein als angemessen.

Jetzt Scheidungsantrag zusammen mit VKH-Antrag stellen

Sie wissen jetzt, was Verfahrenskostenhilfe ist. Da das Gesetz Schonvermögen und Freibeträge berücksichtigt, haben Sie gute Aussichten, dass Sie bei einem geringen Einkommen VKH bewilligt bekommen. Sie können damit sofort Ihr Scheidungsverfahren auf den Weg bringen. Am besten ist, wenn Sie unser Scheidungsformular ausfüllen, Ihre persönlichen wirtschaftlichen Daten eintragen und uns den Antrag zukommen lassen. Haben Sie dazu Fragen, sprechen Sie uns gerne an. Liegt uns Ihr Antrag vor, prüfen wir umgehend, ob Anspruch auf VKH besteht. Gemeinsam bringen wir Ihre Scheidung auf den Weg.

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