Anwalt für Trennungsunterhalt in Düsseldorf

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WIE WIR IHNEN HELFEN KÖNNEN
Damit der Ehepartner, der sich zuvor weniger gearbeitet hat, nicht von heute auf morgen ohne Geld da steht, gibt es den Trennungsunterhalt. Dieser steht dem weniger verdienenden Ehepartner ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur Scheidung zu. Die iurFRIEND-Kanzlei hilft Ihnen dabei, den Trennungsunterhalt zu berechnen sowie Sie zur Dauer der Zahlungen zu beraten.
Bevor Sie sich scheiden lassen, verpflichtet Sie das Gesetz dazu, mindestens ein Jahr getrennt zu leben. Nur, wovon soll der Partner leben, der sich während der Zeit der Ehe zum Beispiel mehr dem Familienleben gewidmet hat? Er bzw. sie soll keinesfalls von heute auf morgen ohne den nötigen Lebensunterhalt dastehen. Deswegen gibt es den Trennungsunterhalt. Während dieses Zeitraums soll der finanziell bedürftigere Ehepartner weiterhin den Lebensstandard halten können, den sich beide Partner während der Ehe aufgebaut haben.
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt ist besonders wichtig für alleinerziehende Mütter und Väter, die sich schon vorher der Kindererziehung gewidmet haben. Auch, wenn es sich für Sie so anfühlen mag – in einer solchen Situation sind Sie nicht allein. Beispielsweise in Düsseldorf ist jeder vierte Familienhaushalt ein Alleinerziehenden-Haushalt. Das sind immerhin etwa 13.500 alleinerziehende Mütter oder Väter.
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt beginnt mit der tatsächlichen Trennung von „Tisch und Bett“ und endet mit der Scheidung. Ab dem Zeitpunkt der Scheidung geht er aber möglicherweise in einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt über.
GUT ZU WISSEN
Rückwirkend können Sie Trennungsunterhalt nur ab dem Zeitpunkt verlangen, in dem Sie den Ex-Partner aufgefordert haben, Trennungsunterhalt zu zahlen bzw. Auskünfte über die eigenen Einkünfte zu erteilen. Wenn Sie sich also nicht sofort nach der Trennung um den Unterhalt bemühen, stehen Sie möglicherweise ohne Geld da.
Folgende Voraussetzungen gelten für den Trennungsunterhalt:
Wie der Trennungsunterhalt berechnet wird, ist nicht gesetzlich geregelt. Die meisten Gerichte haben jedoch eine Berechnungsmethode gefunden, die versucht, die Interessen beider Partner zu berücksichtigen. Dabei wird die Differenz der beiden Einkommen verglichen.
Eine Sonderregel wenden Gerichte häufig an, wenn einer der Partner sowohl das gemeinsame Kind bis zum dritten Lebensjahr betreut als auch berufstätig ist. Der Grund liegt darin, dass der betreuende Elternteil eigentlich überhaupt nicht arbeiten müsste, sondern in den ersten drei Lebensjahren des Kindes von Trennungs- bzw. nachehelichem Ehegattenunterhalt (nach der Scheidung) leben dürfte. Allerdings hängt es letztlich von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die Gerichte das so handhaben.
Die Rede war bereits vom „bereinigten Nettoeinkommen“. Diese Grundlage für die Berechnung des Trennungsunterhalts ist nicht dasselbe wie das Nettoeinkommen, das auf Ihren monatlichen Gehaltsabrechnungen steht. Ausgangspunkt ist zunächst Ihr durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate – gemeint ist damit das Arbeitseinkommen plus Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalzinsen, Gratifikationen des Arbeitgebers sowie dem Wohnwert einer eigenen Immobilie. Davon werden wiederum viele Verbindlichkeiten abgezogen. Außerdem mindert der Kindesunterhalt das maßgebliche Bruttoeinkommen, weil dieser vorrangig zu zahlen ist.
GUT ZU WISSEN
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt kann versagt, herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden, wenn der anspruchsberechtigte Partner eine länger dauernde Beziehung zu einem anderen Partner eingegangen ist, die sich in einem solchen Maß verfestigt hat, dass diese als eheähnliche Gemeinschaft anzusehen ist (§ 1579 Nr. 2 BGB).
In vielen Fällen können wir Ihnen dringend empfehlen, sich gemeinsam in einer Trennungsfolgenvereinbarung auf eine Summe festzulegen, die der eine Partner an den anderen zahlt. Das hat den Vorteil, dass Sie als bedürftiger Partner sofort den Trennungsunterhalt erhalten und nicht erst darum kämpfen müssen.
Für die Verhandlungen um eine Trennungsfolgenvereinbarung können wir Ihnen ein paar wichtige Ratschläge erteilen:
Um eine solche Vereinbarung gerichtsfest zu machen, sollten Sie den Text notariell beurkunden lassen.
Muster
PDF-Formular, das Sie sich ausdrucken oder sogar auf dem PC ausfüllen, abspeichern und an uns senden können!
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Trennungsunterhalt dient dazu, die Existenz eines Ehepartners nach der Trennung zu sichern. In vielen Situationen kann dies erst einmal die einzige Einnahmequelle sein. Damit hier keine Versorgungslücken entstehen, sollten Sie den Trennungsunterhalt so schnell wie möglich nach der Trennung geltend machen. Füllen Sie gern hier unser Formular für Ihre rechtssichere Unterhaltsberechnung aus.