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Scheidungsfolgenvereinbarung schließen in Düsseldorf

Sie möchten sich einvernehmlich scheiden lassen und dabei auch noch Geld sparen? Dann ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung für Sie die optimale Lösung. Darin können Sie alle Konsequenzen Ihrer Scheidung gemeinsam regeln – zum Beispiel, was mit der Ehewohnung und dem Hausrat passieren soll, wie das Umgangsrecht mit dem Kind ausgestaltet ist, wie viel Trennungsunterhalt und Zugewinnausgleich ein Partner dem anderen zahlen muss. Ihr iurFRIEND-Scheidungsanwalt aus Düsseldorf berät Sie, wie Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung schließen können.

In aller Kürze

  • Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Ehevertrag, den Sie im Hinblick auf Ihre bevorstehende Scheidung schließen. Sie können darin alle Scheidungsfolgen einvernehmlich regeln.
  • Wenn Sie die finanziellen Regelungen Ihrer Scheidungsfolgenvereinbarung rechtlich verbindlich gestalten möchten, müssen Sie diese notariell beurkunden lassen.
  • Da Sie ein Notar oder eine Notarin aber nicht rechtlich beraten kann, wie Sie diese Vereinbarung am besten ausgestalten, empfiehlt sich eine vorherige anwaltliche Beratung. Die Anwältinnen und Anwälte der iurFRIEND-Kanzlei in Düsseldorf unterstützen Sie gern mit ihrer jahrelangen Erfahrung in der Begleitung einvernehmlicher Scheidungen.

Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Ehevertrag – nur kurz vor der Scheidung

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist letztlich nichts anderes als ein Ehevertrag, den Sie abschließen, wenn Sie bereits wissen, dass Sie sich scheiden lassen möchten. Er dient dazu, die Scheidung einvernehmlich abzuwickeln.

 

Folgende Regelungen werden häufig in Scheidungsfolgenvereinbarungen aufgenommen:

  • Trennungsunterhalt oder nachehelicher Ehegattenunterhalt
  • Eine Regelung zur Gestaltung Ihres ehelichen Güterstandes
  • Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich
  • Ausgestaltung des Sorge- und Umgangsrechts für die Kinder
  • Regelung, wer wie viel Kindesunterhalt leistet
  • Aufteilung des Hausrats und anderer Vermögenswerte
  • Vereinbarungen über die Ehewohnung

Der entscheidende Vorteil einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist: Es muss kein Gericht entscheiden, was mit all diesen Aspekten geschehen soll. Sie können es friedlich und einvernehmlich regeln, sodass es später keinen Streit gibt.

Scheidungsfolgenvereinbarung sollte notariell beurkundet werden

Sie können diese Vereinbarung zwar auch unter sich treffen – dann ist sie aber in der Regel nicht rechtsverbindlich. Zumindest dann nicht, wenn Sie finanziell so bedeutsame Dinge wie den Zugewinn- oder Versorgungsausgleich regeln oder Vereinbarungen zum Ehegattenunterhalt treffen. Vereinbarungen darüber, wer künftig die gemeinsame Ehewohnung nutzt (sofern das Eigentum nicht übertragen wird), wie die Haushaltsgegenstände verteilt werden und wie das Umgangsrecht mit den Kindern ausgestaltet werden soll, unterliegen nicht unbedingt dem Formzwang.

 

Möchten Sie hingegen die Sicherheit haben, dass Ihre gemeinsam gefundenen Regelungen besonders zu den finanziellen Folgen Ihrer Scheidung später auch durchsetzbar sind, müssen Sie sie entweder notariell beurkunden oder später vom Gericht protokollieren lassen. Letzteres hat aber den Nachteil, dass es sich beide bis zum Gerichtstermin noch anders überlegen können und es letztlich doch auf eine streitige Scheidung hinauslaufen könnte. Daher empfiehlt sich der Gang zu einem Notar oder einer Notarin.

Praxisbeispiel

Termin vereinbaren

Vereinbaren Sie hierfür rechtzeitig einen Termin – weil Notare für viele Rechtsangelegenheiten zuständig sind und es nicht so viele Notare gibt, kann es teilweise etwas dauern. Zum Vergleich: Es gibt in Düsseldorf laut der Rheinischen Notarkammer derzeit (Stand: März 2021) 41 Notarinnen und Notare. Und Rechtsanwälte und -anwältinnen gibt es allein in der Stadt weit über 1000.

Scheidungsfolgenvereinbarung UND nur 1 Anwalt für die Scheidung spart zweifach Kosten

Scheidungsfolgenvereinbarungen sind komplexe juristische Werke mit weitreichenden Folgen auf Ihr weiteres Leben. Deshalb sollten Sie sich hierzu vorher anwaltlich beraten lassen. Anders als der Notar bzw. die Notarin können Anwälte Sie auch individuell beraten und mit Ihnen gemeinsam die für Sie beste Lösung finden. Hinzu kommt, dass manche Vereinbarungen, die Sie ohne anwaltliche Beratung treffen, vor Gericht nicht standhalten würden. Nach einer Beratung durch einen Anwalt oder eine Anwältin können Sie sich sicher sein, dass die Vereinbarung auch gerichtsfest ist.

 

Bedenken Sie außerdem: Wenn Sie es schaffen, die Folgen der Scheidung mit nur 1 Anwalt bzw. 1 Anwältin einvernehmlich zu regeln, reduzieren Sie nicht nur die Anwaltskosten um ein Beträchtliches Sie zahlen auch insgesamt niedrigere Gebühren, weil das Gericht nicht mehr über ebendiese Folgesachen wie z.B. den Unterhalt oder den Zugewinnausgleich entscheiden muss. Müsste es dies, würde sich der sogenannte Streitwert erhöhen, nach dem sich letztlich sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten berechnen.

Muster

Was können Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln?

Sie können alle Folgen der Scheidung, wie z.B. Zugewinn-, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Sorgerecht, klären. So gelingt die Scheidung einvernehmlich!

Muster

Scheidungsfolgenvereinbarung

Was können Sie in einer Vereinbarung für die Scheidung festhalten? In diesem Muster sehen Sie beispielhafte Regelungen. 

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Scheidungsfolgenvereinbarung schließen und Kosten sparen

Die Anwälte und Anwältinnen der iurFRIEND-Kanzlei sind seit vielen Jahren darauf spezialisiert, Menschen bei einvernehmlichen Scheidungen in Düsseldorf zu beraten. Sie gehen empathisch und behutsam auf beide Ehepartner ein und unterstützen sie bei der Lösung etwaiger Konflikte.

 

Wenn dazu noch jeder von Ihnen bereit ist, trotz der schwierigen Trennungssituation auf den anderen einzugehen, ebnen Sie nicht nur den Weg für eine friedliche, stressarme Scheidung. Sie schaffen zugleich die Grundlage für einen harmonischen Umgang mit Ihrem ehemaligen Partner. Auch nach der Scheidung.

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