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Kindesunterhalt berechnen lassen

Fast ein Viertel (über 12.000) der Familienhaushalte Düsseldorfs managen Alleinerziehende. Um sich wirtschaftlich selbst unterhalten zu können, haben Ein-Eltern-Haushalte Anspruch auf unterschiedliche Unterhaltszahlungen. Einer der wichtigsten davon ist der Kindesunterhalt. Nach Trennung oder Scheidung in Düsseldorf oder auch bundesweit hilft die iurFRIEND-Kanzlei mit erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Familienrecht bei der Durchsetzung, Nachforderung und Überprüfung von Kindesunterhalt.

In aller Kürze

  • Ab dem Punkt Ihrer Trennung beginnt für einen Elternteil die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt (Barunterhalt), während der andere den sogenannten Betreuungsunterhalt leistet, indem er das Kind oder die Kinder versorgt und betreut. Kindesunterhalt muss vor Trennungsunterhalt berechnet werden.
  • Die Höhe der Alimente bestimmt sich nach der Düsseldorfer Tabelle – darüber hinaus kann der betreuende Elternteil im Einzelfall wegen Sonder- und Mehrbedarf zusätzlichen Barunterhalt geltend machen.
  • Kommen Unterhaltspflichtige ihren Zahlungen nicht nach, können Sie Barunterhalt ein- und nachfordern sowie in Abständen die Beitragshöhe überprüfen oder neu berechnen lassen (auch als Barunterhaltspflichtiger).

Unterhaltsanspruch muss aktiv geltend gemacht werden

Gesetzliche Unterhaltsforderungen bestehen im Verwandtschaftsverhältnis zueinander: Verwandte in gerader Linie können voneinander Unterhalt fordern, um ihren Lebensbedarf decken zu können. Voraussetzungen für Unterhaltszahlungen generell sind:

  • Die Leistungsempfangenden müssen bedürftig sein.
  • Die Leistungspflichtigen müssen leistungsfähig sein.
  • Der Unterhaltsanspruch muss aktiv geltend gemacht werden; von sich aus braucht der Unterhaltspflichtige keine Zahlungen zu starten, sollte es in einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung nicht so festgehalten worden sein.

 

Auch wenn zumindest die erste Voraussetzung bei minderjährigen und vollprivilegierten Kindern über 18 immer gegeben ist, endet der Barunterhaltsanspruch des Kindes mit der Erzielung ausreichender eigener Einkünfte.

 

Eine eigenmächtige Beendigung der Unterhaltszahlungen durch den Barunterhaltszahler wegen eines „Fehlverhaltens“, obwohl ein Unterhaltstitel vorliegt, ist indes unrechtmäßig. Verweigern Kind und/oder Betreuungsleistende zum Beispiel den Umgang mit dem Barunterhaltszahler, und dieser setzt alle Zahlungen von Unterhalt aus, ist der Unterhaltstitel weiterhin vollstreckbar.

Kindergeld mindert den Betrag des Unterhaltszahlers

Kindesunterhalt ist ab jenem Monat fällig, in dem das Jugendamt, ein Anwalt oder Sie selbst den anderen Elternteil zur Zahlung oder zunächst zur Offenlegung seiner Einkünfte auffordern und somit Barunterhalt geltend machen. Wie hoch die zu erwartende Zahlung ausfällt, hängt vom sogenannten bereinigten Nettoeinkommen des Barunterhaltsverpflichteten ab.

 

In der Düsseldorfer Tabelle sind Barunterhaltsschuldner in verschiedene Einkommensgruppen eingeteilt, aus denen sich der zu zahlende Barunterhalt, auch für eine verschieden hohe Anzahl von Kindern, ergibt. 2023 beträgt der monatliche Mindestunterhalt nach dieser Regelung:

  • 480 EUR für Kinder unter 6 Jahren,
  • 551 EUR für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren,
  • 645 EUR für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren.

Der Erhalt von Kindergeld senkt den Betrag, den der Barunterhaltspflichtige für ein minderjähriges Kind entrichten muss, um die Hälfte. Umstände wie diese sind vielen Eltern, die sich zum ersten Mal damit befassen, nicht bekannt. Damit weder die Grundlage für Kindesunterhalt noch der Barunterhalt selbst falsch (zu niedrig) berechnet wird, lohnt sich eine verlässliche anwaltliche Beratung durch uns.

Sie können auch Unterhalt nachträglich einfordern

Zu wenig gezahlten Barunterhalt können Sie auch rückwirkend geltend machen. Dies ist an bestimmte Vorgaben gebunden, weshalb die Chancen auf Erfolg vorher abgewogen werden. Im Folgenden ein paar Beispiele, in denen Barunterhaltsempfänger nachträglich Erfolg haben können:

  • Wenn zwischen der Auskunftserteilung zum Einkommen des Barunterhaltsschuldners und dem Zugang der Leistungen mehrere Monate vergehen.
  • Wenn die Vaterschaft des von der Mutter benannten Kindsvaters (unverheiratet) noch nicht abschließend festgestellt ist.
  • Wenn der Barunterhaltsschuldner sich der Ermittlung seines Einkommens, Mahnungen und Klagen durch den Aufenthalt an unbekanntem Ort entzieht.

Diese Fälle bergen genauso viele Ausnahmen, wie es noch weitere zu prüfende Beispielszenarien gibt, die den Rahmen hier sprengen würden. Denn: Jeder Fall muss individuell geprüft werden. Eine anwaltliche Tätigkeit ist nicht nur für Barunterhaltsempfänger, sondern auch für Barunterhaltsschuldner interessant, da die Höhe des Barunterhalts bei Änderung der persönlichen Lebensverhältnisse beider Ex-Partner überprüft werden kann und sollte.

Muster

Antrag auf Unterhaltsberechnung

Hier herunterladen und später an unterhalt@iurfriend-kanzlei.de senden.

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Kindesunterhaltsangelegenheiten in erfahrenen Händen Ihrer iurFRIEND-Kanzlei aus Düsseldorf

Lassen Sie Ihre Ansprüche auf Kindesunterhalt von erfahrenen Rechtsanwälten im Familienrecht überprüfen. Nichts ist ärgerlicher, als auf Ihnen zustehende Leistungen verzichten zu müssen. Komplexe Familiensituationen mit mehreren Kindern, Wiederheirat oder finanziellen Herausforderungen (Arbeitslosigkeit, 520-EUR-Jobs) beider Ex-Partner sowie der eigenen Kinder erklärt Ihnen die Düsseldorfer Tabelle nicht. Füllen Sie gern hier unser Formular für Ihre rechtssichere Unterhaltsberechnung aus.