Wann braucht man 2 Anwälte, wann nur 1 für die Scheidung?

5 Beispiele für Einvernehmlichkeit bei der Scheidung und ihre Grenzen

Frau Spricht Mit Anwalt iurFRIEND® AG

Freitag, 08.11.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Sie lesen oft, dass eine Scheidung am besten einvernehmlich zu gestalten sei, und dass man dann auf diese Weise viel Geld spart, unter anderem den zweiten Anwalt. Nur: Konfliktpunkte wird es immer geben, oft, aber vor allem mit Eröffnung der Trennung. Wie entscheiden Sie, wenn zunächst die Fetzen fliegen, ob Sie noch am Vorhaben der Einvernehmlichkeit festhalten sollen? Wann ist eine Situation festgefahren, und wann lässt sie sich noch lösen? Kurz gesagt: Wann müssen Sie sich auch selbst schützen? Sollte eine einvernehmliche Lösung bei Ihnen in weite Ferne rücken – was bedauerlich ist, aber kein Beinbruch - haben Sie hier die Möglichkeit, sich Unterstützung für Ihre Scheidung zu besorgen. Erfahren Sie aber auch mit Hilfe unserer 5 Doppelbeispiele mehr darüber, angerührten „Beton“ der Gegenpartei wieder abzutragen!

CHECKLISTE

Wie erkenne ich einen kompetenten Anwalt?

Die Wahl der richtigen anwaltlichen Vertretung ist wichtig - worauf sollten Sie bei der Suche also achten? Und wie können Sie den Anwalt wechseln, wenn Sie unzufrieden sind?

Checkliste

Der kompetente Anwalt

So finden Sie den richtigen Anwalt für sich - und das können Sie tun, falls Sie unzufrieden sind.

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Zunächst: Wann braucht man 2 Anwälte, und wann nur 1 bei der Scheidung?

Es gibt einige klare Richtlinien, die dabei helfen können, zu entscheiden, wann ein Anwalt bei der Scheidung ausreicht und wann jeder Partner seinen eigenen Anwalt beauftragen sollte.

Wann reicht 1 Anwalt?

Ein gemeinsamer Anwalt ist dann möglich, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt. Das bedeutet, dass die beiden Partner in den wesentlichen Punkten übereinstimmen und keine großen Streitigkeiten bestehen. In folgenden Fällen reicht in der Regel ein Anwalt:

 

Beide Parteien sind sich in allen wesentlichen Punkten einig

 

Sie haben sich über den Unterhalt, die Vermögensaufteilung, den Umgang mit den Kindern und alle weiteren Scheidungsfolgen geeinigt. Es gibt keine relevanten Konfliktpunkte mehr oder beide sind bereit, die letzten Details friedlich und ohne Konfrontation zu klären.

Es geht nur um die formelle Durchführung der Scheidung

Ein Anwalt reicht aus, um die Scheidung rechtlich einzureichen und durch das Familiengericht zu bringen. Der Anwalt übernimmt die formelle Abwicklung, beide Parteien akzeptieren die Scheidung und haben ihre Vereinbarungen bereits getroffen.

Finanzielle Situation ist übersichtlich

Die Parteien haben entweder keine großen Vermögenswerte, oder sie haben sich bereits über die Aufteilung geeinigt. Es gibt keine oder nur einfache Rentenanwartschaften, die unproblematisch aufgeteilt werden können.

Es besteht Vertrauen und ein gewisses Maß an Kooperation

Beide Parteien sind bereit, transparent miteinander umzugehen und ein Mindestmaß an Kommunikation aufrechtzuerhalten, auch wenn es emotional schwierig ist.

GZW: 1 Anwalt darf nicht beide Partner vertreten

Auch wenn nur ein Anwalt eingeschaltet wird, darf dieser Anwalt nur eine der beiden Parteien offiziell vertreten. Der andere Partner bleibt formal ohne Anwalt. Der Anwalt übernimmt in solchen Fällen eine Vermittlerrolle, indem er die Scheidung beantragt und dafür sorgt, dass alle formalen Schritte eingehalten werden. Aber der Anwalt darf den anderen Ehepartner nicht beraten, was es zu bedenken gibt.

Wann braucht man zwei Anwälte?

Zwei Anwälte sind notwendig, wenn die Parteien nicht in der Lage sind, sich einvernehmlich zu einigen, oder wenn eine Seite ihre Interessen deutlich verteidigen möchte. Dies ist der Fall, wenn:

Konflikte bestehen, die nicht gelöst werden können

Es gibt Streit über das Sorgerecht, den Unterhalt, die Vermögensaufteilung oder andere Scheidungsfolgen, die nicht durch Gespräche oder Mediation beigelegt werden können.

Beide Seiten haben unterschiedliche Vorstellungen darüber, was fair ist, und es scheint keine Einigung in Sicht.

Eine Partei will ihre Rechte stärker verteidigen

Ein Partner ist der Meinung, dass er durch einen gemeinsamen Anwalt nicht ausreichend geschützt wird und seine Interessen zu kurz kommen könnten.

Es gibt einen immensen Macht- oder Wissensunterschied zwischen den Parteien, zum Beispiel wenn ein Partner deutlich besser informiert oder finanziell stärker aufgestellt ist.

Komplexe finanzielle Verhältnisse

Wenn es um größere Vermögen, Unternehmen, Rentenansprüche oder andere komplexe finanzielle Angelegenheiten geht, bei denen jede Partei eine individuelle Beratung benötigt.

Es bestehen Unsicherheiten über die Bewertung und Aufteilung des Vermögens, und beide Seiten haben berechtigte Ansprüche, die sie verteidigen wollen.

Das Vertrauen ist zerstört

Wenn das Vertrauen zwischen den Partnern so stark gestört ist, dass keine konstruktiven Gespräche mehr möglich sind.

Ein Partner verdächtigt den anderen, Informationen zurückzuhalten, Vermögenswerte zu verschleiern oder andere unfaire Handlungen durchzuführen.

Dauer: 7:02

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Ehekrise was machen?

Ist Streit eigentlich schlecht?

Gar kein Streit ist übrigens ein schlechtes Zeichen. Dies wäre ein Indiz dafür, dass dem anderen die Bedeutung Ihrer Ehejahre so unwichtig geworden ist, dass er oder sie um nichts mehr kämpft. Streit ist wichtig, um seinen Standpunkt zu verdeutlichen, und den anderen auf Fehler hinzuweisen, mit denen ein – für beide – noch besserer Kompromiss verhindert bleiben könnte.

 

Hier eine Übersicht mit jeweils 2 Beispielen für verschiedenste Scheidungsfolgen, von denen 

  1. das erste jeweils ein Problem darstellt, das einer recht einfachen Lösung zuführbar ist, und dann aber
  2. das zweite, um den Unterschied herauszustellen, eine derart festgefahrene Situation beschreibt, die eine eigene anwaltliche Vertretung notwendig erscheinen lässt:

Wann ist ein Streit noch lösbar, wann nicht? 5 Doppelbeispiele

Welche Konflikte kann man noch lösen, und wie, und welche nicht? Oder frei nach Herbert Grönemeyer: Wann ist ein Streit ein Streit? Diese Grenze ist nicht immer leicht zu erkennen. Vor allem dann nicht, wenn man noch zu sehr hofft, beim anderen würde schon irgendwie Einsicht einkehren.

Hier eine Übersicht mit jeweils 2 Beispielen für verschiedenste Scheidungsfolgen, von denen 

  1. das erste jeweils ein Problem darstellt, das einer recht einfachen Lösung zuführbar ist, und dann aber
  2. das zweite, um den Unterschied herauszustellen, eine derart festgefahrene Situation beschreibt, die eine eigene anwaltliche Vertretung notwendig erscheinen lässt:

1. Wann kann man sich noch über gemeinsame Immobilien (Haus, Wohnung) verständigen?

Leicht lösbar: Ein Partner möchte im Haus wohnen bleiben, der andere möchte seinen Anteil ausgezahlt bekommen. Es gibt zwar Uneinigkeit über den genauen Wert des Hauses, aber beide sind bereit, einen neutralen Gutachter hinzuzuziehen. Es gibt Diskussionen über den Zeitpunkt der Auszahlung, doch beide sind grundsätzlich kompromissbereit, solange eine gerechte Lösung gefunden wird.

 

Zweiter Anwalt nötig: Ein Partner will das Haus unbedingt behalten, der andere will es verkaufen, um sofort das Geld zu bekommen. Die Kommunikation ist so festgefahren, dass keiner mehr bereit ist, nachzugeben. Es wird mit Zwangsversteigerung gedroht, und beide Seiten blockieren die Verhandlungen.

2. Wie erbittert muss um die Rentenpunkte (Versorgungsausgleich) gefochten werden?

Leicht lösbar: Der Partner mit den höheren Rentenansprüchen ist frustriert, dass er oder sie mehr abgeben muss, und versucht, den Ausgleich zu verringern. Der andere Partner ist bereit, über einen Verzicht oder eine geringere Abfindung zu sprechen, wenn es dafür andere Vorteile gibt, etwa beim Unterhalt oder bei der Vermögensaufteilung. Die Verhandlungen sind zwar zäh, aber beide sehen ein, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung zu langwierig und kostspielig wäre.

 

Zweiter Anwalt nötig: Einer der Partner verweigert komplett den Versorgungsausgleich, argumentiert, dass die eigene Altersvorsorge privat und nicht öffentlich ist, und besteht darauf, dass die Rentenpunkte nicht geteilt werden. Es entstehen juristische Streitigkeiten über die Anerkennung von Zusatzversicherungen, was den Prozess blockiert.

3. Wann sollte man bei den Kindern (Sorgerecht, Umgangsrecht) tätig werden?

Leicht lösbar: Die Eltern haben unterschiedliche Vorstellungen über die Häufigkeit der Umgangstage. Ein Partner möchte das Kind jedes Wochenende sehen, der andere findet das zu oft und möchte mehr Zeit mit dem Kind alleine verbringen. Beide sind sich aber einig, dass das Wohl des Kindes im Vordergrund steht, und verhandeln über alternative Lösungen wie längere Ferienaufenthalte oder flexible Umgangstage, um einen Kompromiss zu finden.

 

Zweiter Anwalt nötig: Ein Partner verlangt das alleinige Sorgerecht, während der andere auf dem gemeinsamen Sorgerecht besteht. Es kommt zu ständigen Vorwürfen, dass der andere Partner das Kind manipuliert oder gegen einen aufhetzt. Das Vertrauen ist völlig zerstört, und beide Seiten verweigern jeglichen Kompromiss.

4. Wann ist es beim Unterhalt (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt) „genug“, oder eben auch nicht?

Leicht lösbar: Der unterhaltspflichtige Partner ist der Meinung, dass der geforderte Ehegattenunterhalt zu hoch angesetzt ist, da er oder sie nun eine neue Familie unterstützen muss. Der andere Partner besteht auf einer angemessenen Zahlung, ist jedoch bereit, über eine temporäre Reduzierung oder Stundung zu verhandeln, bis sich die finanzielle Situation verbessert. Die Diskussionen sind hart, aber beide wollen eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden.

 

Zweiter Anwalt nötig: Der unterhaltspflichtige Partner weigert sich, überhaupt Unterhalt zu zahlen, weil er die Bedürftigkeit des anderen Partners bestreitet. Es kommt zu Auseinandersetzungen darüber, ob der Partner ausreichend für sich selbst sorgen kann, und beide Parteien graben sich in ihre Positionen ein.

5. Wie kann oder sollte man beim Zugewinnausgleich (Vermögen) verfahren?

Leicht lösbar: Ein Partner hat während der Ehe deutlich mehr Vermögen aufgebaut als der andere, und es gibt Streit darüber, wie der Zugewinnausgleich berechnet werden soll. Der Partner mit dem höheren Vermögen ist bereit, eine faire Abfindung zu zahlen, besteht aber darauf, dass bestimmte Vermögenswerte wie Erbschaften unberücksichtigt bleiben. Beide sind bereit, einen Wirtschaftsberater oder Gutachter hinzuzuziehen, um den Wert der zu teilenden Vermögensgegenstände festzustellen.

 

Zweiter Anwalt nötig: Ein Partner verweigert den kompletten Zugewinnausgleich, behauptet, große Teile des Vermögens vor der Ehe erworben zu haben, und versucht, Werte zu verschleiern oder auf andere Konten zu übertragen. Der andere Partner hat den Verdacht, dass finanzielle Mittel absichtlich zurückgehalten werden, um den Ausgleich zu minimieren.

Alles in allem

Die Mehrzahl der Scheidungen in Deutschland wird einvernehmlich durchgeführt. Klar, dass da der ein oder andere saure Apfel dabei ist, in den viele Partner beißen müssen, da man es nie jedem zu gleichen Teilen recht machen kann. Kompromisse zu schließen, bedeutet immer, dass nicht jeder das Maximale seiner Forderungen erfüllt bekommt. Umgekehrt aber auch, dass es mehr als das Minimum sein dürfte.

 

Möchten Sie übrigens die Initiative in die Hand nehmen, da Ihr Partner noch gar keinen Anwalt hat, reichen Sie gerne hier auf scheidung.de Ihre Scheidung online ein. Womöglich scheut Ihr Partner den Gang zu einem eigenen Anwalt, und wenn Sie Ihren bald bekommen UND dem Partner die Vorzüge einer einverständlichen Scheidung klar machen, haben Sie formal dann schon fast alles, was Sie beide für die Beantragung der Scheidung benötigen.

 

Haben Sie noch Fragen? Das ist verständlich. Gerne kontaktieren Sie den iurFRIEND InfoPoint unter 0800 34 86 72 3 und nehmen einen ersten Einblick in alles, was wichtig ist, vor allem, wenn Sie derjenige Partner ohne Anwalt sein würden. Wir freuen uns, Sie bald bei uns, virtuell oder telefonisch, begrüßen zu dürfen!

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"Mein Vertrauen in iurFRIEND war gerechtfertigt."
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