Gibt es Fristen bei der Scheidung?

Notwendiges Wissen, um harte „Deadlines“ zu vermeiden

Montag, 12.02.2024, geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Im Verlaufe des Scheidungsverfahrens wird Sie Ihr Anwalt auf bestimmte Fristen hinweisen. Sollten Sie dem Scheidungsantrag Ihres Partners zustimmen und keinen eigenen anwaltlichen Vertreter haben, ist es sicher hilfreich, darüber etwas zu erfahren. Fristsetzungen können vom eigenen Anwalt, von dem des Partners oder vom Familiengericht gesetzt werden. Wir erklären, welche Fristen bei der Scheidung eine Rolle spielen und wie Sie jeweils reagieren sollten. Die Entscheidung, sich überhaupt scheiden zu lassen, unterliegt selbstverständlich keines Ultimatums – möchten Sie Ihren Scheidungsantrag bei uns stellen, können Sie dies jedoch jederzeit hier über unser Formular.

Terminkalender zum Überblick

  • Vollzug des Trennungsjahres ab dem Tag der Trennung.
  • Frist Ihres Anwalts, etwas Bestimmtes zu tun (z.B. Einkommensbelege zur Unterhaltsberechnung vorlegen).
  • Frist des Anwalts des gegnerischen Ehegatten, etwas Bestimmtes zu tun (z.B. Unterhalt zahlen).
  • Gerichtlich bestimmte Frist zur Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses für das Scheidungsverfahren.
  • Gerichtlich bestimmte Zweiwochenfrist zur Stellungnahme auf den Scheidungsantrag des Ehegatten ab Zustellung durch das Familiengericht.
  • Gerichtlich bestimmte Frist, um Formulare zur Durchführung des Versorgungsausgleichs an das Gericht zurückzuschicken.
  • Gesetzlich bestimmte Zweiwochenfrist, um vor dem mündlichen Scheidungstermin eigene Anträge einzureichen.
  • Ein Monat Rechtsmittelfrist zur Anfechtung des Scheidungsbeschlusses.
  • Ein Monat Frist zur Stellungnahme im vereinfachten Unterhaltsverfahren für Kindesunterhalt.

Warum gibt es Fristen?

Fristen dienen der Rechtssicherheit. Wer eine andere Person auffordert, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen, verbindet die Forderung im Regelfall mit einer Frist. Die Frist hat den Zweck, die Gegenpartei zu einer Reaktion zu veranlassen.

 

Auch ein Scheidungsverfahren lässt sich nur ins Ziel führen, wenn sich beide Ehegatten beteiligen oder zumindest der Ehegatte als Gegenpartei die Chance hatte, sich in das Verfahren einzubringen. Gäbe es keine gerichtlich bestimmten Fristen, könnte der Ehegatte als Gegenpartei das Verfahren verzögern und immer wieder darauf hoffen, dass das Gericht den mündlichen Verhandlungstermin fortlaufend verschiebt oder sich mit der Entscheidung über Ihre Scheidung viel Zeit lässt. Fristen gewährleisten, dass Ihr Scheidungsverfahren vorangeht und Sie notfalls auch ohne die Beteiligung des Ehegatten geschieden werden.

Auch das Trennungsjahr ist eine Art Frist

Bevor Sie den Scheidungsantrag stellen können, ist das Trennungsjahr zu vollziehen. Auch wenn das Trennungsjahr keine direkte Frist im eigentlichen Sinne ist, ist es vom Zeitraum her betrachtet Voraussetzung für Ihre Scheidung.

 

Haben Sie es besonders eilig, ist es in der anwaltlichen Praxis üblich, den Scheidungsantrag bereits ca. 6 - 8 Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres beim Familiengericht vorzulegen. Kommt es dann zur mündlichen Verhandlung, ist das Trennungsjahr meist abgelaufen und die Voraussetzung der damit verbundenen Frist erfüllt.

Anwaltlich bestimmte Fristen

Leben Sie getrennt, kann es sein, dass der Ex-Ehegatte Unterhaltsansprüche geltend macht oder sonstige Forderungen stellt. Werden Sie per Anwaltsschreiben aufgefordert, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen, sollten Sie unbedingt reagieren.

 

Sie sind zwar nicht verpflichtet, der Aufforderung Folge zu leisten. Sie könnten in aller Ruhe abwarten, was passiert - wahrscheinlich wird es aber eher so sein, dass Sie das damit verbundene Risiko nicht wirklich einschätzen können. Dies gilt vornehmlich, wenn es ums liebe Geld geht.

 

Es kann eine bessere Option sein, sich bereits außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens auf Verhandlungen einzulassen und den oft gebührenträchtigen, zeitaufwendigen und nervenaufreibenden Weg durch die gerichtlichen Instanzen zu vermeiden. Im Idealfall gelingt es, außergerichtlich wegen der Scheidungsfolgen eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu verhandeln und schriftlich zu formulieren. Idealerweise lassen Sie sich dabei selbst anwaltlich beraten und vertreten.

EXPERTENTIPP

Arbeiten Sie mit Ihrem Anwalt zusammen

Auch wenn Sie von Ihrem eigenen Rechtsanwalt gebeten werden, innerhalb einer bestimmten Frist zu reagieren, sollten Sie aufmerksam sein. Es geht nicht darum, Sie unter Druck zu setzen. Es geht darum, dass auch der Anwalt oft eine meist richterlich bestimmte Frist beachten muss und diese Fristvorgabe an Sie als Mandanten weiterreicht.

Welche Fristen gibt es bei Gericht, wenn ein Ehegatte die Scheidung einreicht?

Beantragen Sie Ihre Scheidung, setzen Sie ein gerichtliches Verfahren in Gang. Für dieses Verfahren gelten gesetzliche Regeln.

EXPERTENTIPP

Gerichtskostenvorschuss einzahlen

Reichen Sie Ihre Scheidung beim Familiengericht ein, müssen Sie einen Gerichtskostenvorschuss bezahlen. Im Regelfall erhalten Sie nach Eingang Ihres Scheidungsantrags eine Rechnung von der Gerichtskasse. Eine verbindliche Zahlungsfrist ist damit aber nicht verbunden. Die Zahlung des Gerichtskostenvorschuss ist aber Voraussetzung dafür, dass Ihr Scheidungsantrag dem Ehegatten zugestellt wird. Vergessen Sie die Einzahlung der angeforderten Gerichtskosten, passiert nichts.

Frist, um auf den Scheidungsantrag zu reagieren

Liegt der Scheidungsantrag des Ehegatten beim Familiengericht vor, übermittelt das Familiengericht den Antrag dem Ehegatten. Dieser findet in seinem Briefkasten einen gelben Brief. Absender ist das Familiengericht. Auf dem Umschlag hat der Postbote das Datum der Zustellung des Briefes an die Adresse des Ehegatten notiert.

 

Mit der Zustellung des Briefes und des darin enthaltenen Scheidungsantrags wird der Ehegatte aufgefordert, binnen einer Frist von zwei Wochen dem Gericht mitzuteilen, ob er Ihrem Scheidungsantrag zustimmt oder ob er im Scheidungsverfahren selbst Anträge stellen möchte. Dazu reicht ein einfacher Satz:

  • „Ich zeige an, dass ich dem Scheidungsantrag meines Ehegatten zustimme“
  • oder alternativ: „Ich möchte im Scheidungsverfahren selbst Anträge stellen.“
  • Soweit der Ehegatte noch unschlüssig ist und nicht weiß, ob er/sie dem Scheidungsantrag wirklich zustimmen möchte, empfiehlt sich der Hinweis, dass er/sie sich die Entscheidung über die Beteiligung am Scheidungsverfahren offenhalten möchte.

GUT ZU WISSEN

Frist richtig berechnen

Die Frist von zwei Wochen beginnt mit ihrem Entstehen nach Mitternacht des Ausgangstages und endet mit Ablauf des maßgeblichen Fristtages. Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Wird der Scheidungsantrag z.B. am Monat, 4. März 2024 zugestellt, beginnt die Frist am Montag um 0.00 Uhr und endet 2 Wochen später am Montag, 18.März 2024 um 24.00 Uhr.

In welcher Frist muss ich das Formular zum Versorgungsausgleich an das Gericht zurückreichen?

Wird die Scheidung beantragt und der Versorgungsausgleich durchgeführt, müssen beide Ehegatten das Formular zum Versorgungsausgleich innerhalb einer bestimmten Frist an das Gericht zurücksenden. Das Gericht übersendet beiden Ehegatten einen Fragenbogen zum Versorgungsausgleich (Formular V10 als PDF). Dieses Formular muss von beiden Ehegatten vollständig ausgefüllt werden. Die Rücksendung erfolgt meist innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist.

Frist, im Scheidungsverfahren eigene Anträge zu stellen

Möchten Sie sich als Antragsgegner am Scheidungsverfahren beteiligen und eigene Anträge stellen, ist gesetzlich bestimmt, dass Folgesachen spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung bei Gericht einzureichen sind (§ 137 FamFG).

 

Erscheinen Sie also im mündlichen Scheidungstermin bei Gericht und wünschen, dass über den Zugewinnausgleich oder das Umgangsrecht für Ihr gemeinsames Kind verhandelt wird, muss das Familiengericht Ihren Antrag zurückweisen. Dies gilt auch, wenn Sie im Termin anwaltlich vertreten sind. Grund ist, dass die Gegenpartei und das Familiengericht nicht die nötige Zeit haben, um auf einen solchermaßen verspätet gestellten Antrag zu reagieren.

Rechtsmittelfrist bei Anfechtung des Scheidungsbeschlusses

Ist ein Ehegatte mit dem Scheidungsbeschluss des Familiengerichts nicht einverstanden, kann er/sie den Scheidungsbeschluss innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Zustellung anfechten. Eine Anfechtung bleibt nur möglich, sofern im mündlichen Scheidungstermin kein Rechtsmittelverzicht erklärt wurde. Innerhalb der Monatsfrist kann jeder Ehegatte Rechtsmittel (Beschwerde oder Berufung) einlegen. 

Fristen im vereinfachten Unterhaltsverfahren für Kindesunterhalt

Wird Kindesunterhalt geltend gemacht, kann die Festsetzung im sogenannten vereinfachten Unterhaltsverfahren erfolgen. Das vereinfachte Verfahren gibt dem minderjährigen Kind die Möglichkeit, über seinen Unterhaltsanspruch gegen den nicht betreuenden Elternteil schnell und kostengünstig einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Der unterhaltspflichtige Elternteil kann nur in eingeschränktem Umfang Einwendungen erheben. Er hat als Antragsgegner Gelegenheit, innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Zustellung des Antrags, Einwendungen zu erheben.

Alles in allem

Möchten Sie sich im Scheidungsverfahren angemessen beteiligen und formal keine Nachteile erleiden, sollten Sie gerichtlich bestimmte Fristen unbedingt beachten. Sind Sie anwaltlich vertreten, wird Sie Ihr Anwalt auf eine Frist hinweisen. Haben Sie einen Scheidungsantrag erhalten und sind anwaltlich nicht vertreten, senden Sie uns bei Fragen gerne noch heute eine Nachricht über unser Kontaktformular!

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