Personalausweis der Kinder bei Scheidung

Name und Adresse ändern, wer darf was?

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Samstag, 13.01.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Kinder nehmen am mündlichen Scheidungstermin im Regelfall nicht teil. Demzufolge brauchen Sie dort auch keinen Personalausweis Ihrer Kinder vorzulegen, nur beim Einreichen des Scheidungsantrags deren Geburtsurkunden. Der Nachname des Kindes bleibt nach der Scheidung im Übrigen gleich, im Personalausweis der Kinder muss allenfalls die Wohnadresse geändert werden. Außerdem kann nicht jeder Elternteil per se den Perso des Kindes beim Bürgeramt beantragen. Gerne füllen Sie bei uns Ihren Scheidungsantrag aus, oder wenden sich mit Ihren Fragen an unsere freundlichen Kanzleikräfte!

Wann wird der Personalausweis für Kinder Pflicht?

Deutsche ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Der Personalausweis ist auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorzulegen und soll es ermöglichen, das Gesicht der Person mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen (§ 1 Personalausweisgesetz).

EXPERTENTIPP

Kinderreisepass wird per 1.1.2024 durch E-Pass ersetzt

Der übliche Kinderreisepass wird zum 1.1.2024 abgeschafft. Für Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie künftig den elektronischen Reisepass. Dies ist ein Reisepass mit einem elektronischem Chip. Innerhalb der Europäischen Union genügt nach wie vor der Personalausweis. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu regulären Ablauffrist. Gerade bei Kindern ist es wichtig, über ein aktuelles Dokument zu verfügen. Hat sich das Kind altersbedingt äußerlich verändert, kann es Schwierigkeiten aufwerfen, das Gesicht des Kindes anhand des Lichtbildes im Dokument zu identifizieren.

Personalausweis der Kinder bei Namensänderung

Möchten Sie nach der Scheidung Ihren Namen ändern, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis. Sind Sie rechtskräftig geschieden, gewährt das Gesetz eine Reihe von Möglichkeiten, Ihren Namen neu zu gestalten. So könnten Sie beispielsweise Ihren Geburtsnamen wieder annehmen.

 

Hierfür ist beim Standesamt unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses und des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk ein Antrag auf Namensänderung zu stellen. Ist die Namensänderung erfolgt, sind beim Bürgeramt Personalausweis oder Reisepass auf den neuen Namen zu ändern. Außerdem müssen Sie Banken, Versicherungen und Arbeitgeber über die Namensänderung informieren und gegebenenfalls neue Bankkarten beantragen.

 

Geht es um den Namen des Kindes, ist die Gesetzeslage derzeit noch so, dass der ursprüngliche Ehename unverändert Name des Kindes bleibt. Nehmen Sie beispielsweise Ihren Geburtsnamen wieder an, besteht keine Möglichkeit, dass auch das Kind diesen Geburtsnamen übernimmt. Heiraten Sie jedoch erneut, kann das Kind den Namen des Stiefelternteils bekommen.

GUT ZU WISSEN

Bei Umzug Meldepflicht beachten

Ziehen Sie aus der ehelichen Wohnung aus, müssen Sie sich unabhängig von der Scheidung binnen zwei Wochen innerhalb einer Gemeinde ummelden oder in einer neuen Gemeinde angemeldet haben. Die Meldung nehmen Sie bei dem für Ihren neuen Wohnsitz zuständigen Bürgeramt vor. Nach dem Besuch erhalten Sie eine Meldebescheinigung. Für die Meldung benötigen Sie und ggf. das Kind den Personalausweis, auf dem dann auch die neue Adresse vermerkt wird.

Antragsrecht für Personalausweis bei gemeinsamem Sorgerecht

Leben Sie getrennt, dürfen Sie als hauptbetreuender Elternteil im Regelfall problemlos den Personalausweis für ein Kind beantragen oder verlängern lassen. Sie benötigen dafür nicht das Einverständnis des anderen Elternteils(OLG Bremen, NJW-RR 2008, 163).

 

Außerdem bestimmt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes des Bundesinnenministeriums (Ziffer 6.1.3.4.), dass der Elternteil, bei dem das Kind sich gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen darf. Ein Einverständnis des anderen Elternteils muss nicht nachgewiesen werden, es sei denn, dass Anzeichen dafür bestehen, dass der andere sorgeberechtigte Elternteil mit dem gewöhnlichen Aufenthalt nicht einverstanden ist.

Personalausweis beantragen bei alleinigem Sorgerecht

Sind Sie allein sorgeberechtigt, beinhaltet das Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sinnvollerweise geht damit das Recht einher, für das Kind einen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen, insbesondere, wenn Sie mit dem Kind verreisen möchten (OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, 150).

Umgangselternteil hat kein Antragsrecht

Sind Sie umgangsberechtigter Elternteil, können Sie den Personalausweis oder Reisepass nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des betreuenden Elternteils beantragen. Gegebenenfalls müssten Sie bei Gericht beantragen, die Zustimmung des anderen Elternteils zu ersetzen. Auch wenn Sie als umgangsberechtigter Elternteil das Recht haben, mit dem Kind zu verreisen, haben Sie mangels Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht das Recht, eigenständig Ausweispapiere zu beantragen.

Alles in allem

Es ist immer gut und vermeidet Nachteile, in allen Belangen aktuell zu sein. Dies gilt auch im Hinblick auf einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Sie wissen nicht, wann und wie schnell Sie ein solches Dokument benötigen. Vorsorgen ist besser als in Eile etwas erledigen zu müssen und auf die Sachbearbeitung bei einer Behörde angewiesen zu sein. Steht Ihre Scheidung bevor, beraten wir Sie gerne. Nehmen Sie gerne noch heute Kontakt über unser Kontaktformular auf - wir melden uns bei Ihnen!

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