Wie kann ich konkret den Güterstand wechseln?

Ice Zug iurFRIEND® AG

Mittwoch, 01.05.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Wenn Sie in Deutschland heiraten, leben Sie mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin für gewöhnlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Möchten Sie im Hinblick auf eine mögliche Veränderung in Ihrem Leben den Güterstand wechseln, erfahren Sie hier, wie. Sie können den Güterstand der Zugewinngemeinschaft auch ausschließen oder modifizieren. Dies greift häufig einer Scheidung vor, zu der wir Sie als Kanzlei gerne beraten. Senden Sie uns einfach eine Nachricht über das Kontaktformular und wählen „Scheidung“ aus.

Ist der Wechsel des Güterstandes immer eine Option?

Möchten Sie den Güterstand wechseln, sollten Sie vorab wissen, was der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft genau bedeutet. Danach können Sie entscheiden, ob Sie Vorteile haben, wenn Sie den Güterstand wechseln.

Zugewinngemeinschaft ist die Regel, begründet aber keine Vermögensgemeinschaft

Die Bezeichnung Zugewinngemeinschaft ist insoweit irreführend und scheint oft Anlass für einen Änderungswunsch zu sein, als die beiderseitigen Vermögen der Ehegatten völlig getrennt bleiben und gerade keine Vermögensgemeinschaft entsteht. Auch Vermögenswerte, die Sie während der Ehe erwerben, bleiben getrennt. Insoweit steht die Zugewinngemeinschaft dem Güterstand der Gütertrennung gleich.

 

Erst wenn Sie die Scheidung einreichen, zeigt sich das Wesen der Zugewinngemeinschaft. Dann ist der Zugewinn, also der Vermögenszuwachs eines Ehegatten während der Ehe, mit dem des anderen Ehegatten zu vergleichen. Derjenige, der den größeren Vermögenszuwachs erzielt hat, muss dem anderen die Hälfte des Überschusses als Zugewinnausgleich in Geld bezahlen. Dieser Ausgleich ist vor allem dann ein Gebot der Fairness, wenn ein Ehegatte sich während der Ehe wirtschaftlich nicht oder nur wenig betätigt hat. Meist wurde die Haushaltsführung und Kindererziehung übernommen. Da der andere Ehegatte ungehindert einer Erwerbstätigkeit nachgehen und Geld verdienen konnte, erscheint ein finanzieller Ausgleich als interessengerecht.

Was bedeutet Gütertrennung?

Wird Gütertrennung vereinbart, werden die Vermögen der Ehegatten getrennt. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbstständig und kann darüber frei verfügen. Die in der Zugewinngemeinschaft bestehenden Verfügungsbeschränkungen entfallen. Das entscheidende Merkmal besteht aber darin, dass aus Anlass der Scheidung kein Zugewinnausgleichsanspruch mehr besteht. Gütertrennung hat zudem auch Auswirkungen auf das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten.

Was bedeutet Gütergemeinschaft?

Gütergemeinschaft wird heute nur noch selten vereinbart. Dabei werden die Vermögen der Ehegatten gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten. Man spricht vom Gesamtgut. Das Gesamtgut wird von beiden Ehegatten gemeinsam verwaltet, sofern die Verwaltung nicht einem der Ehegatten übertragen ist. Die Gütergemeinschaft ist schwierig zu handhaben und spielt deshalb in der Praxis kaum eine Rolle.

Was ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft?

Eine weitere und oft bessere Option ist, die Zugewinngemeinschaft ehevertraglich während der Ehe und insbesondere im Hinblick auf eine potentielle Scheidung so zu modifizieren, dass die Vereinbarung den individuellen Gegebenheiten der Ehegatten gerecht wird. Es bestehen folgende Optionen:

  • Sie vereinbaren wegen des Zugewinnausgleichs bestimmte Zahlungsmodalitäten wie Stundungen oder Ratenzahlungen, um Kapital- und Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
  • Sie bestimmen die Berechnungsmodalitäten des Zugewinns, indem von vornherein ein höheres Anfangsvermögen oder ein niedrigeres Endvermögen zugrunde gelegt wird.
  • Sie vereinbaren, die vom Gesetz vorgesehene Ausgleichsquote von 50 % auf einen anderen Prozentsatz festzulegen.
  • Sie verständigen sich, den Zugewinnausgleich von vornherein pauschal mit einem bestimmten Betrag abzufinden.
  • Sie stellen klar, anstelle des Zugewinnausgleichs einen bestimmten Sachwert (z.B. Miteigentumsanteil an Ihrer gemeinsamen ehelichen Wohnung) zu übertragen.
  • Sie schließen den Zugewinnausgleich vollständig aus.

Welche Gründe sprechen für den Wechsel des Güterstandes?

Ehegatten vereinbaren meist Gütertrennung, wenn die individuellen Gegebenheiten dafür Anlass bieten:

Unternehmer-Ehe

Mit der Gütertrennung lässt sich erreichen, dass das Unternehmen nicht in den Zugewinnausgleich fällt und wegen des Zugewinnausgleichsanspruchs nicht belastet, verkauft oder liquidiert werden muss.

Diskrepanz-Ehe

Möchte der vermögende Ehegatte vermeiden, dass er/sie nicht wegen seines Vermögens geheiratet wird, kann den er/sie Zugewinnausgleich ausschließen oder regeln, dass das Vermögen nicht oder nur in einer zu vereinbarenden Größenordnung beim Zugewinnausgleich berücksichtigt wird.

Ehe mit Auslandsbezug

Ist ein Ehegatte ausländischer Staatsangehöriger oder leben die Ehegatten im Ausland, kann in einem Ehevertrag vereinbart werden, dass die Ehe im Fall einer Scheidung beispielsweise nach deutschem Scheidungsrecht und nicht nach den nicht immer kalkulierbaren Rechtsgrundsätzen des ausländischen Staates geschieden wird.

Wie wird der Güterstand gewechselt?

Ehegatten haben die Freiheit, ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch einen Ehevertrag zu regeln (1408 BGB). Eheverträge können jederzeit aus Anlass der Eheschließung, während der Ehe oder im Hinblick auf die anstehende Trennung und Scheidung als Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen werden.

 

Diese Freiheit öffnet auch den Weg, den Güterstand jederzeit zu wechseln. Dazu müssen beide Ehegatten einen Notar aufsuchen und den dafür maßgeblichen Ehevertrag notariell beurkunden (§ 1410 BGB). Wurde ein Ehevertrag abgeschlossen, kann dieser Ehevertrag, beispielsweise aus Anlass der Scheidung, jederzeit aufgehoben und ein neuer Ehevertrag in der Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen werden.

 

Ein bloß mündlich oder privatschriftlich vereinbarter Ehevertrag ist rechtlich nicht verbindlich. Insbesondere, wenn Sie eine Vereinbarung zum Güterstand getroffen haben sollten, wäre jedwede mündliche oder privatschriftliche Vereinbarung gegenstandslos.

 

Wurde statt Zugewinngemeinschaft Gütertrennung vereinbart, ist der Wechsel von der Gütertrennung und die Rückkehr zur Zugewinngemeinschaft jederzeit möglich, wenn sich Ihre Interessen geändert haben. Es versteht sich, dass auch der Wechsel zurück zur Zugewinngemeinschaft notariell beurkundet werden muss.

EXPERTENTIPP

Ehevertrag vom Anwalt entwerfen lassen

Auch wenn Sie den Ehevertrag bei einem Notar Ihrer Wahl beurkunden müssen, empfiehlt sich, den Vertrag vorab von einem im Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin entwerfen zu lassen. Rechtsanwälte gewährleisten, dass Ihre Interessen als Mandant individuell berücksichtigt werden, während Notare wegen ihrer Neutralitätsverpflichtung sich darauf beschränken müssen, die Ehegatten zu informieren, ohne dass sie die Ehegatten individuell beraten dürfen. Ihr Anwalt kann den Entwurf des Ehevertrages mit dem Ehegatten inhaltlich verhandeln. Sind sich die Ehegatten einig, kann der Vertrag bei einem Notar abschließend und rechtsverbindlich beurkundet werden.

Kann ich den Güterstand rückwirkend wechseln?

Leben Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, lässt sich der Güterstand auch rückwirkend wechseln. Im Notarvertrag heißt es dann beispielsweise, dass die Ehegatten mit Rückwirkung auf den Beginn der Ehe den Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben und stattdessen Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren.

Was ist die Güterstandsschaukel?

Bei der sogenannten Güterstandschaukel geht es um eine steueroptimierte Vermögensübertragung unter Ehegatten. Dabei geht es um Fälle, in denen ein Ehegatte in der Ehe deutlich mehr Zugewinn erzielt hat als der andere. Dann kann der Güterstand der Zugewinngemeinschaft notariell aufgehoben und Gütertrennung vereinbart werden. Anschließend wird gleichfalls durch notarielle Beurkundung erneut Zugewinngemeinschaft vereinbart.

 

Dabei profitieren vorwiegend Ehegatten, bei denen der Schenkungsfreibetrag von 500.000 € zur Vermögensübertragung auf den anderen Ehegatten nicht ausreicht und Vermögenswerte unabhängig von einer Scheidung übertragen werden sollen, um beispielsweise eine Übertragung des Vermögens auf die Kinder vorzubereiten. Da die Übertragung von Vermögen während der Ehe nur durch Schenkung möglich wäre, würde eine größere Schenkung eine Schenkungsteuer auslösen. Durch den Umweg über eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen und dann auf die Kinder kann der Steuerfreibetrag voll ausgenutzt werden. Diese Vorgehensweise wird auch rechtlich anerkannt (Bundesfinanzhof, Urteil v. 12.7.2015, Az. II R 29/02).

 

Die Güterstandschaukel kann sich zudem empfehlen, wenn ein erwerbstätiger Ehegatte aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit Haftungsrisiken ausgesetzt ist und er durch die frühzeitige Übertragung von Vermögenswerten auf den Ehepartner sein Vermögen dem Zugriff seiner Gläubiger entziehen möchte.

Welche Kosten fallen beim Wechsel des Güterstandes an?

Soll ein anderer Güterstand als der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart werden, bedarf der Wechsel des Güterstandes der notariellen Beurkundung. Dafür berechnet der Notar Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Höhe der Gebühren hängt von den Vermögenswerten der Ehegatten ab. Je höher das Vermögen, desto höher die Gebühren. Verbindlichkeiten dürfen bis zur Hälfte des Aktivvermögens berücksichtigt werden.

 

Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Anlage 2 zu § 34 GNotKG. Bei einem Geschäftswert bis 100.000 € fallen beispielsweise 546 € an. Dieser Wert wird verdoppelt. 19 % Mehrwertsteuer sowie Kosten für Auslagen kommen hinzu.

Alles in allem

Der Wechsel des Güterstandes bedarf gründlicher Überlegung. Im Regelfall besteht selten ein Bedürfnis, den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abzuändern und stattdessen einen anderen Güterstand zu vereinbaren. Der Wechsel des Güterstandes empfiehlt sich daher nur in begründeten Fällen. Meist genügt es, den Güterstand der Zugewinngemeinschaft individuell zu gestalten. Da die Rechtsmaterie schwierig zu durchschauen ist, unterstützen wir Sie gern bei Ihrem Vorhaben.

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