Wie kann ich das Trennungsjahr beweisen?

7 Wege, wie Sie den Trennungszeitpunkt belegen

Donnerstag, 16.11.2023 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Möchten Sie die Scheidung beantragen, müssen Sie das Trennungsjahr vollziehen. Kommen Zweifel daran auf, dass Sie und Ihr Partner tatsächlich 12 Monate nicht mehr Tisch und Bett geteilt haben, sollten Sie dies nachweisen können. Maßgeblich kommt es darauf an, dass Sie Ihren „Trennungswillen“ bekundet und auf diese oder jene Weise zum Ausdruck gebracht haben. Welche 7 Wege dafür in Betracht kommen, lesen Sie hier. Fühlen Sie sich bereits für das Trennungsjahr gerüstet, können Sie im Übrigen bei uns auch schon hier Ihren Scheidungsantrag ausfüllen.

Was gilt als Trennungsdatum?

Das Trennungsdatum ist der Tag, an dem Sie die Trennung „von Tisch und Bett“ vollzogen haben. Haben Sie sich innerhalb Ihrer ehelichen Wohnung getrennt, ist Trennungsdatum der Tag, an dem Sie innerhalb der Wohnung einen eigenen Raum bezogen und sich abgesprochen haben, wie Sie die Räumlichkeiten der Wohnung insgesamt nutzen.

 

Gehen Sie und der Ehegatte von unterschiedlichen Trennungszeitpunkten aus, bleibt der Unterschied belanglos, wenn nach Ihrer beider Angaben das Trennungsjahr vollzogen wurde. Behaupten Sie, dass Sie sich am 10. Februar 2023 getrennt haben, während Ihr Partner den 10. März 2023 angibt, spielt die Abweichung keine Rolle, wenn Sie ein Jahr später, beispielsweise ab dem 10. März 2024 die Scheidung beantragen. Das Trennungsjahr ist dann so oder so abgelaufen.

GUT ZU WISSEN

Trennungsjahr muss nicht “angemeldet” werden

Im Gegensatz zur Scheidung können Sie das Trennungsjahr nirgends anmelden oder einreichen. Die reine Trennung von einem Partner ist eine höchstpersönliche Lebensentscheidung, die kein Amt etwas angeht. Was damit im allgemeinen Sprachgebrauch mitunter gemeint ist, ist der Nachweis der Trennung innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, um vom Jobcenter eigene Mittel für einen Auszug aus der gemeinsamen Wohnung zur Verfügung gestellt zu bekommen. Dafür gibt es dann entsprechende Formulare - mehr dazu im verlinkten Artikel.

7 Wege, das Trennungsjahr zu beweisen

Im Regelfall sollte es genügen, im Scheidungsantrag den Trennungszeitpunkt anzugeben. Manchmal aber auch nicht - dann nämlich, wenn der Ehegatte die Trennung ablehnt und aus seiner Sicht davon ausgeht, dass Ihre eheliche Gemeinschaft fortbesteht oder über den von Ihnen benannten Trennungszeitraum hinaus fortbestanden hat. Um dieses Risiko zu vermeiden, sollten Sie von vornherein darauf achten, den Trennungszeitpunkt irgendwie zu dokumentieren und für den Fall des Falles einen Nachweis an der Hand zu haben. Dazu gibt es eine Reihe von Optionen.

1) Auszug aus der ehelichen Wohnung

Meist zieht ein Ehegatte aus der ehelichen Wohnung aus. Damit ist die Trennung an sich offensichtlich. Im Streitfall könnte es dennoch schwierig sein, diesen Zeitpunkt nachzuweisen. Sie brauchen also einen weiteren Ansatzpunkt.

EXPERTENTIPP

Aufenthalt in Haft oder Pflegeheim zählt nicht

Die Trennung muss ehebezogen sein. Allein das getrennte Wohnen aufgrund beruflicher, krankheits- oder schicksalsbedingter Umstände (z.B. Pflegeheim, Gefängnis) genügt nicht. Sie müssen Ihren Wunsch nach Trennung zum Ausdruck bringen. Eine ausdrückliche Mitteilung an den Ehegatten ist nicht erforderlich. Der andere muss aber Kenntnis von den Fakten erhalten, auch wenn er/sie daraus falsche Schlüsse zieht. Die Unterhaltung eines gemeinsamen Haushalts schließt das Getrenntleben immer aus. Wichtig ist, dass Sie alle ehebezogenen Gemeinsamkeiten aufgeben. Erst dann lässt sich ein Trennungszeitpunkt bestimmen.

2) Einzug in eine neue Wohnung

Ziehen Sie nach dem Auszug aus der ehelichen Wohnung in eine neue Wohnung ein, kann das im Mietvertrag vermerkte Datum des Einzugs ein relativ sicherer Hinweis auf Ihre Trennung sein. Ziehen Sie mit einem neuen Lebenspartner zusammen, kommt der Lebenspartner auch als Zeuge in Betracht.

3) Ummeldung bei der Meldebehörde

Ändern Sie wegen der Trennung Ihren Wohnsitz, sind Sie verpflichtet, Ihre neue Wohnadresse beim Einwohnermeldeamt anzugeben. Sie erhalten eine Meldebescheinigung. Der Tag der Anmeldung lässt Rückschlüsse auf den Trennungszeitpunkt zu.

4) Persönlicher oder anwaltlicher Trennungsbrief

Idealerweise ist der Ehegatte bereit, ein Stück Papier zu unterschreiben, auf dem Ihre Trennung sowie der Zeitpunkt Ihrer Trennung vermerkt ist. Sie können aber auch einen richtigen Trennungsbrief verfassen und Ihrem Ehepartner mit der Post übersenden. Darin erläutern Sie, dass Sie sich endgültig trennen möchten. Sie brauchen keine bestimmte Form einzuhalten und keine bestimmte Formulierung zu benutzen. Sie bringen nur zum Ausdruck, dass Sie die Trennung wünschen. Ob Sie danach auch die Scheidung beantragen, ist wieder eine andere Frage. Mit Ihrer Mitteilung beschreiben Sie nur die vom Gesetz geforderte Trennung von Tisch und Bett. Sie stellen klar, dass Ihre häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht und Sie nicht die Absicht haben, Ihre eheliche Lebensgemeinschaft wieder herzustellen.

 

Für den Nachweis des Zugangs Ihrer Post beim Empfänger empfiehlt sich ein Einwurfeinschreiben. Mit der Vorlage des Einlieferungsbelegs und der Kopie des Auslieferungsbelegs spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Brief durch den Einwurf in den Briefkasten dem Empfänger zugegangen ist. Ein Übergabeeinschreiben empfiehlt sich nicht, da der Empfänger nicht verpflichtet ist, das Schreiben entgegenzunehmen.

 

Noch einfacher und sicherer ist es, wenn Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen, Ihrem Ehepartner die Trennung anzuzeigen und darin den Trennungszeitpunkt festzuhalten. Das Schreiben des Anwalts ist ein wichtiges Dokument, das der Anwalt auch bezeugen kann. Auch wenn das anwaltliche Schreiben allein auf Ihren Angaben beruht und noch keinen absoluten sicheren Beweis für das Datum Ihrer Trennung darstellt, ist es dennoch ein gewichtiges Indiz dafür, mit dem Sie im Streitfall argumentieren können. Letztlich müssen Sie sich ohnehin anwaltlich vertreten lassen, wenn Sie Ihre Scheidung beantragen möchten.

5) Beweis durch Zeugen

Gibt es Dritte, die Ihre Trennung bezeugen können, kommen diese als Zeugen in Betracht. Auch ein neuer Lebensgefährte oder eine neue Lebensgefährtin, mit der Sie zusammengezogen oder in eine neue Wohnung eingezogen sind, sind potentielle Zeugen. Ist Ihr Kind durch Ihre Trennung emotional belastet, sollten Sie es hingegen nicht unbedingt als Zeuge für Ihre Beweisführung verwenden. Sie müssen damit rechnen, dass das Gericht darauf besteht, das Kind als Zeugen mündlich anzuhören und das Kind in einen Loyalitätskonflikt gegenüber seinen Eltern manövriert wird.

6) Trennung mit Verfahrenskostenhilfeantrag beweisen

Verfügen Sie über wenig oder kein Einkommen, können Sie in Verbindung mit Ihrem Scheidungsantrag staatliche Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Da das Familiengericht den Scheidungsantrag nebst VKH-Antrag dem Ehegatten zur Stellungnahme übersendet, wird der Ehegatte spätestens mit Zugang des VKH-Antrags darüber informiert, dass Sie die Trennung wünschen und Ihre eheliche Lebensgemeinschaft nicht weiter aufrechterhalten wollen. Auch daraus lassen sich Rückschlüsse auf den Trennungszeitpunkt ziehen.

Formulare

Verfahrenskostenhilfe beantragen

Nutzen Sie die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe, wenn Sie die Kosten für das Verfahren nicht alleine tragen können und auch keinen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss haben.

Formular

Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

Beantragen Sie staatliche Hilfe für die Finanzierung Ihres Verfahrens. 

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7) Änderung der Steuerklasse

Ein Indiz für Ihre Trennung kann auch Ihre „Erklärung zum dauernden Getrenntleben“ darstellen. Darin teilen Sie auf einem amtlichen Formular dem Finanzamt mit, dass Sie infolge Ihrer Trennung vom Ehepartner oder von der Ehepartnerin im folgenden Kalenderjahr die Steuerklasse wechseln wollen. Schließlich sind Sie verpflichtet, ab dem 1. Januar des der Trennung folgenden Jahres die Steuerklasse anzupassen. Betreuen Sie Ihr Kind, fallen Sie in die Steuerklasse II, ansonsten Steuerklasse I. Dies hat aber keinen Einfluss darauf, dass Sie sich im Trennungsjahr selbst noch gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen lassen können und vom steuergünstigen Ehegattensplitting profitieren.

Formulare

Ich möchte die Scheidung beantragen - Was ist zu tun?

Möchten Sie sich scheiden lassen, ist der erste Schritt der Scheidungsantrag. 

Formular

Scheidungsantrag

Füllen Sie jetzt den Antrag auf Scheidung aus.

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Alles in allem

Sie kennen nun 7 Wege, das Trennungsjahr zu beweisen, die Sie vor allem selbst beschreiten können und auf denen Sie nicht von anderen abhängig sind. Im Leben ist jedoch nicht alles in Schwarz und Weiß unterteilbar, so auch nicht immer genau in Zusammen- oder Getrenntlebend, weswegen Sie sich gerne an uns wenden können mit den Fragen wie: Ist Ihr Trennungsjahr schon im Gange? Was ist mit Versöhnungsversuchen? Und wie können Sie nun die operative Scheidung in Angriff nehmen? Gerne wenden Sie sich damit über unser Kontaktformular an uns!

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