Dauer des nachehelichen Unterhalts = 1/3 der Ehezeit?

Darf man sich auf diese „Wetterregel“ des Familienrechts berufen?

Freitag, 03.11.2023, geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Sofern der Partner aufgrund seiner Lebensumstände außerstande ist, den Lebensunterhalt selbst zu verdienen, bleiben Sie über die Scheidung hinaus für den Ex-Partner verantwortlich. Eine vorab festgelegte Höhe oder Dauer gibt es zum nachehelichen Unterhalt jedoch nicht. In Internetforen liest man hie und da eine recht konkrete Zahlenangabe zur zeitlichen Länge – angeblich betrüge diese ein Drittel der Ehezeit. Ob da etwas Wahres dran ist, erfahren Sie in den nachfolgenden Zeilen. Möchten Sie den Unterhalt, aus akutem Bedarf oder vorbereitendem Interesse, selbst ausrechnen, können Sie diese aber auch sofort über unser Online-Unterhaltsformular tun.

Welche Dauer des nachehelichen Unterhalts erwartet mich?

Steht der nacheheliche Unterhalt zur Debatte, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Im Idealfall finden Sie eine gerichtliche Entscheidung, in der Sie Ihre eigene Lebenssituation wiederfinden. Beispiele zur Rechtsprechung lesen Sie am Ende dieses Artikels. Aber auch insoweit ist immer zu berücksichtigen, dass die benannten gerichtlichen Entscheidungen Einzelfälle betreffen und nicht einfach so pauschalisiert werden dürfen.
  2. Finden Sie keine Rechtsprechung, sollten Sie Ihre Lebenssituation nach den unten aufgezeigten Grundsätzen bewerten und interpretieren.
  3. Gelingt es nicht, anhand der Rechtsprechung und der Rechtsgrundsätze eine Einschätzung vorzunehmen, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Sie sollten sich möglichst nicht darauf einlassen, von sich aus und nach eigenem Ermessen über den Unterhalt zu verhandeln. Sie riskieren, neben der Sache zu argumentieren und in einer Sackgasse zu enden. Besser ist immer, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen und nach Maßgabe dieser Beratung vorzugehen. Bestenfalls lassen Sie sich in den Verhandlungen anwaltlich begleiten. Gibt es keine Verständigung, benötigen Sie für die gerichtliche Auseinandersetzung ohnehin eine anwaltliche Vertretung.

Unterhaltsdauer ergibt sich aus der Voraussetzung der Bedürftigkeit

Sie können Ihre individuelle Situation besser einschätzen, wenn Sie die Grundsätze kennen, nach denen das Gesetz die Dauer des nachehelichen Unterhalts bestimmt.

 

Aufgrund der Unterhaltsrechtsreform von 2008 ist der nacheheliche Unterhalt zeitlich zu begrenzen, wenn ein unbegrenzter Unterhalt „unbillig“ wäre. Unbillig bedeutet so viel wie ungerechtfertigt, überzogen, unfair. Dazu ist zu berücksichtigen, dass nachehelicher Unterhalt nur dann ansteht, wenn es ehebedingte Nachteile gibt. Aus der Voraussetzung der Bedürftigkeit ergibt sich wiederum, dass der Unterhaltsanspruch nur soweit und solange besteht, als die wirtschaftliche Bedürftigkeit begründet ist.

Praxisbeispiel

Dauer des Ausbildungsunterhalts

Sie zahlen dem Ehepartner Ausbildungsunterhalt. Wird die Ausbildung erfolgreich absolviert, endet der Anspruch auf Unterhalt. Der Ehepartner sollte jetzt in der Lage sein, aufgrund seiner Ausbildung ausreichend eigenes Geld zu verdienen. Gleiches gilt für den Unterhalt bei Erwerbslosigkeit. Findet der Ehepartner einen angemessen bezahlten Arbeitsplatz, ist er oder sie nicht mehr bedürftig und verliert den Anspruch auf Unterhalt.

Wenn es ehebedingte Nachteile gibt

Der nacheheliche Unterhalt findet seine Rechtfertigung darin, dass ehebedingte Nachteile bestehen. Diese ergeben sich

  • aus der Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes und/oder
  • der einvernehmlichen Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit in der Ehe und/oder
  • der Dauer der Ehe.

Sind derartige ehebedingte Nachteile feststellbar, kommt eine Befristung des Unterhalts von vornherein nicht in Betracht. Dies bedeutet aber nicht, dass der Unterhaltsanspruch lebenslang besteht.

Praxisbeispiel

Dauer des Betreuungsunterhalts

Die Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nach der Scheidung ist ein typischer „ehebedingter Nachteil“, weil der betreuende Elternteil auf eine eigene Erwerbstätigkeit zugunsten des Kindes verzichtet. Ob beim Betreuungsunterhalt eine Befristung möglich ist, ist streitig. Teils wird die Befristung abgelehnt, teils wird sie für zwingend gehalten, da der Betreuungsunterhalt nach dem Gesetz ohnehin nur bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres geleistet werden muss. Soll Unterhalt wegen der besonderen Lebensumstände des Kindes über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus gezahlt werden, bedarf dies der gesonderten Begründung.

Wenn es keine ehebedingten Nachteile gibt

Lassen sich keine ehebedingten Nachteile feststellen, wird der nacheheliche Unterhalt nicht automatisch befristet. In diesem Fall ist auf die Dauer der Ehe abzustellen. Je länger die Ehe gedauert hat, umso stärker wirkt sich eine nach der Scheidung fortwirkende nacheheliche Solidarität aus. Diese kann sich auch noch aus der in der Ehe praktizierten Rollenverteilung ergeben, durch die die Ehepartner wirtschaftlich voneinander abhängig waren. Dabei sind immer die Umstände des Einzelfalls ausschlaggebend.

Praxisbeispiel

Dauer des nachehelichen Unterhalts bei Einkommensunterschieden

Beide Ehepartner waren in der Ehe vollschichtig erwerbstätig. Soweit sich aus der Einkommensdifferenz ein Unterhaltsanspruch ergibt, wird der nacheheliche Unterhalt regelmäßig befristet. Dies gilt vor allem dann, wenn die Einkommensdifferenz dadurch begründet ist, dass die Ehegatten beruflich unterschiedlich qualifiziert sind und dieser Unterschied bereits bei der Eheschließung bestand. Dabei kann der Unterhalt auch so bestimmt werden, dass sich die Zahlungen mit der Zeit verringern und der Unterhaltsempfänger zunehmend in die Eigenverantwortung hineinwächst – zum Beispiel die ersten drei Jahre voll für die restliche Zeitspanne nur die Hälfte.

Beispiele aus der Rechtsprechung

Steht die Frage der Dauer des Unterhalts nach der Scheidung zur Debatte, ergibt die Rechtsprechung ein ziemlich uneinheitliches Bild. Pauschale Aussagen lassen sich nicht treffen. Es kommt immer auf die Umstände im Einzelfall an.

 

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied ganz praktisch in nachvollziehbarer Weise so, dass

  • bei einer Ehedauer bis 10 Jahre Unterhalt für 1/3 der Ehezeit,
  • bei einer Ehedauer von 10 bis 20 Jahren Unterhalt für 1/4 der Ehezeit und
  • bei einer Ehe ab 20 Jahren mindestens 1/5 der Ehezeit Unterhalt geschuldet wird.

Diese praktisch anschauliche Entscheidung bleibt trotzdem „nur“ die Entscheidung eines Oberlandesgerichts. Die Entscheidung ist nicht allgemeinverbindlich. Wie die nachstehenden Entscheidungen belegen, entscheidet jedes andere Oberlandesgericht eigenständig.

  • So hält das OLG Bremen (FamRZ 2009, 347) eine sofortige Begrenzung des Unterhaltsanspruchs nach der Scheidung für nicht möglich.
  • Über die Befristung oder Herabsetzung des Unterhalts könne erst entschieden werden, wenn das Einkommen des unterhaltsberechtigten Partners nachhaltig gesichert ist (OLG Koblenz, FamRZ 2009, 524).
  • Führen Kinderbetreuung und Haushaltsführung und die damit verbundene Ausgestaltung der Ehe zu nachhaltigen ehebedingten beruflichen Nachteilen, sei für eine Befristung des nachehelichen Unterhalts aus Billigkeitsgründen kein Raum (OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 818).
  • Haben sich bei einer 27-jährigen Ehe ehebedingte Nachteile verfestigt, komme bei einer 54-jährigen Ehefrau weder eine Befristung noch eine Herabsetzung des Unterhalts in Betracht (OLG Nürnberg, FamRZ 2009, 345).
  • Be einer Ehedauer von fast 24 Jahren und der Pflege und Erziehung dreier Kinder könne der Unterhaltsanspruch begrenzt und befristet werden. Das OLG Köln (FF 2021,326) befristete den Unterhaltsanspruch auf ca. sieben Jahre, wobei nach ca. vier Jahren der Anspruch in zwei Stufen reduziert wurde. Die Ehefrau hatte wegen der Kinderbetreuung und Haushaltsführung 19 Jahre nicht gearbeitet und konnte nach der Trennung wieder im erlernten Beruf in Vollzeit arbeiten, ohne dass ehebedingte Nachteile feststellbar waren.
  • Fehlen ehebedingte Nachteile bei einer kurzen Ehedauer (hier: zwei Jahre und acht Monate), könne der nacheheliche Unterhalt ausgeschlossen sein (OLG Hamm, FamRZ 2009, 50).
  • Bei der Ehezeit von mehr als 33 Jahren komme 15 Jahre nach Einreichen des Scheidungsantrags und zehn Jahre nach Rechtskraft der Scheidung die Abänderung einer unbefristeten Unterhaltsvereinbarung nur ausnahmsweise bei einer erheblichen Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien in Betracht. Allerdings rechtfertige der Grundsatz der nachehelichen Solidarität zehn Jahre nach der Scheidung und der Entflechtung der persönlichen und finanziellen Lebensgestaltung die Herabsetzung des geschuldeten Unterhalts (hier: von 138 € auf 100 €), soweit hierdurch der angemessene Lebensunterhalt beider Parteien gesichert bleibt (OLG Zweibrücken, Urteil vom 15.10.2013, Az.3 UF 112/13).

Alles in allem – gerne den Fachmann fragen

Wie Sie selber gelesen haben, ist es kaum möglich, über die Dauer des nachehelichen Unterhalts eine zuverlässige Aussage zu treffen. Sollten Sie sich als Unterhaltszahler oder als Unterhaltsempfänger über die Dauer des Unterhalts Gedanken machen, empfiehlt sich, sich anwaltlich zu informieren und beraten zu lassen. In unserem FAQ zu den Fragen der Unterhaltsberechnung haben wir auch einen Extra-Abschnitt zum Erwachsenenunterhalt.

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