Unterhalt für vor und nach der Scheidung

Kann man Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt zusammen berechnen lassen?

Frau und Mann betrachten online Ergebnis ihrer Unterhaltsberechnung

Dienstag, 22.10.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

So viele Menschen haben bei uns bereits den Unterhalt während der Trennungsphase vor der Scheidung ausrechnen lassen, bei denen wir uns zu allererst einmal für ihr Vertrauen und den Auftrag dazu bedanken möchten. Nicht wenige haben sich dabei gefragt: Was liegt eigentlich nun näher dabei, sozusagen in einem Rutsch, zusätzlich zur Höhe des Trennungsunterhalts auch gleich die des nachehelichen Unterhalts auszurechnen? Wenn der Anwalt schließlich schon einmal dabei ist! Die wichtigsten Zahlen des Paares kennt er ja. Nun – auch wenn Sie in unserem Online-Formular zur Anforderung Ihrer Unterhaltsberechnung beide Unterhaltsarten anfordern können – beides wird nacheinander berechnet. Denn obwohl beide Unterhaltsformen für den finanziell schwächeren Ehepartner eine Rolle spielen können, gibt es einige Unterschiede, die in der Praxis zu beachten sind. 

Was ist Trennungsunterhalt, und wonach richtet er sich?

Trennungsunterhalt ist der Unterhalt, der einem Ehepartner ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung zusteht. Während dieser Phase gilt die Ehe noch als bestehend, was bedeutet, dass die gegenseitige Verpflichtung zur finanzielle Unterstützung weiterhin greift. Dies basiert auf dem Grundsatz, dass Ehepartner einander während der Ehe auch finanziell beistehen müssen.

 

Wichtige Punkte zum Trennungsunterhalt:

  • Er beginnt mit der Trennung und endet meist mit der Scheidung. Je mehr diese sich jedoch in die Länge zieht, desto stärker ist der oder die Begünstigte in der Pflicht, sich wieder Arbeit zu suchen, falls sie bis dato keiner Werktätigkeit nachging.
  • Eine weitere Voraussetzung für Ansprüche am Trennungsunterhalt ist, dass der bedürftige Ehepartner finanzielle Unterstützung benötigt und der andere Ehepartner leistungsfähig ist.
  • Die Höhe des Trennungsunterhalts richtet sich nach dem Lebensstandard während der Ehe und den Einkommensverhältnissen beider Partner.

Was ist nachehelicher Unterhalt, und wann wird er gewährt?

Der nacheheliche Unterhalt greift erst nach der rechtskräftigen Scheidung. Er hat das Ziel, den wirtschaftlich schwächeren Partner nach der Scheidung zu unterstützen, damit er nicht abrupt in finanzielle Not gerät. Anders als der Trennungsunterhalt ist der nacheheliche Unterhalt jedoch keine Selbstverständlichkeit. Er wird nur gewährt, wenn beim Unterhaltsberechtigten einer der gesetzlich festgelegten Unterhaltstatbestände vorliegt, wie z. B.:

  • Betreuung von gemeinsamen Kindern,
  • ein hohes Alter,
  • Krankheit oder
  • Erwerbslosigkeit.

Auch hier müssen sowohl Bedürftigkeit als auch Leistungsfähigkeit gegeben sein. Der nacheheliche Unterhalt kann befristet oder unbefristet sein, abhängig von der individuellen Lebenssituation der Ehepartner und der Dauer der Ehe.

Kann man Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt zusammen berechnen?

Es ist in keiner Konstellation möglich, den Trennungsunterhalt und den nachehelichen Unterhalt zeitgleich zu berechnen, da diese beiden Unterhaltsarten verschiedene Phasen im Trennungsprozess abdecken.

 

Der Trennungsunterhalt gilt ausschließlich für die Phase der Trennung bis zur Scheidung, während der nacheheliche Unterhalt erst nach der Scheidung in Kraft tritt. Am Anfang des Trennungsjahres berechnen wir den Trennungsunterhalt für Sie. Zu diesem Zeitpunkt kann noch niemand wissen, welche Parameter nach der Scheidung gelten werden, und eine Berechnung müsste sich in reinen Spekulationen ergeben. 

 

Gen Ende des Trennungsjahres, mit Blick auf einen konkreten Scheidungstermin und das Ende des Anspruchs auf Trennungsunterhalt, lassen sich die Faktoren für die Berechnung des nachehelichen Unterhalts abschließend beurteilen. Insbesondere bei längeren Trennungszeiten oder Scheidungsverfahren, kann sich die finanzielle und familiäre Lage deutlich ändern, z.B.: 

  • Plant der Unterhaltsempfänger bereits erneut zu heiraten, so ist die Dauer des Unterhaltsbezug auf den Zeitraum vor der Wiederheirat begrenzt.
  • Betreute der oder die Ex bislang noch ein gemeinsames Kleinkind und macht demnächst mit der einst pausierten Ausbildung weiter, sodass wieder etwas eigenes Einkommen verdient wird, fällt die Unterhaltshöhe wahrscheinlich geringer aus.
  • Erwartet der Unterhaltszahler ein Kind in einer neuen Partnerschaft und reicht das Einkommen nicht aus, um alle zu versorgen, verringert sich die Unterhaltshöhe für den oder die Ex womöglich. 

Übergang vom Trennungsunterhalt zum nachehelichen Unterhalt

In der Praxis kann es vorkommen, dass sich die Berechnung des nachehelichen Unterhalts auf einige gleiche Angaben stützt wie die des Trennungsunterhalts. Wichtig ist, dass der nacheheliche Unterhalt nicht automatisch nach der Scheidung gezahlt wird, sondern (genau wie der Trennungsunterhalt jedoch auch) individuell beantragt werden muss. 

EXPERTENTIPP

Nachehelichen Unterhalt in Scheidungsvereinbarung aufnehmen

Während der Vorgespräche auf die Scheidung können Sie über den nachehelichen Unterhalt bereits verhandeln und die Ergebnisse in einer Scheidungsfolgenvereinbarung aufnehmen. Insbesondere dann, wenn klar erscheint, dass 

  • ein Partner auch nach der Scheidung auf Hilfe angewiesen ist,
  • der andere noch lange Zeit leistungsfähig ist
  • und sich dieser Zustand nicht mehr ändern wird. 

Zum Beispiel wegen eines hohen Alters oder einer chronischen Krankheit des Unterhaltsbegünstigten. Dann lohnt sich eine anwaltliche Berechnung des nachehelichen Unterhalts vorab, die sich aber in Berechnungsweise und Höhe trotzdem von der des Trennungsunterhalts unterscheiden wird.

Alles in allem - getrennte Berechnung, aber beides beim selben Anwalt zu erledigen lohnt sich!

In Bezug auf unser Unterhaltsformular zu Beginn: Es ist auf jeden Fall sehr zweckdienlich, wenn Sie uns bereits vorab Ihren Wunsch mitteilen, beide Unterhaltsformen für Erwachsene berechnen lassen zu wollen. Schließlich hätten wir in diesem Fall dann bereits Einblick in die wirtschaftliche Situation beider Parteien und könnten so eine fundierte Berechnung durchführen.

 

Durch diese Vorgehensweise sparen Sie Zeit und vermeiden Missverständnisse. Indem Sie uns bereits frühzeitig alle benötigten Informationen zur Verfügung stellen, können wir sicherstellen, dass keine wichtigen Details übersehen werden, die für Ihre Unterhaltsansprüche entscheidend sein könnten.

 

Sollten Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Seite. Rufen Sie zum Beispiel den InfoPoint unter 0800 34 86 72 3 an und schildern Ihre offenen Fragen. Teilweise finden Sie sicher auch in unserem FAQ zur Unterhaltsberechnung Antworten auf die Berechnung aller 3 Unterhaltsformen. Eine genaue und frühzeitige Erfassung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse trägt maßgeblich zu einer reibungslosen Bearbeitung und einer fairen Berechnung bei.

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