Wie macht man einen guten Eindruck vor Gericht?

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Freitag, 05.01.2024, geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Lassen Sie sich scheiden, müssen Sie bei Gericht erscheinen. Für Ihren mündlichen Scheidungstermin werden Sie persönlich geladen. Ist Ihre Ehe nachweislich gescheitert, werden Sie zwangsläufig geschieden. Dennoch ist es eine gute Empfehlung, wenn Sie alles tun, was Ihre Scheidung fördert und alles unterlassen, was Ihre Scheidung in Frage stellt. Um bei Gericht einen guten Eindruck zu machen, sollten Sie sich richtig präsentieren. Wir verraten, welche menschlichen Gepflogenheiten und welche rechtlichen Aspekte Ihr Scheidungsverfahren beeinflussen.

Das Gericht möchte Sie sehen

Da die Aufhebung Ihrer Ehe eine höchstpersönliche Angelegenheit ist, werden Sie zunächst einmal persönlich zum mündlichen Scheidungstermin geladen. Es genügt nicht, dass Sie sich durch Ihren Rechtsanwalt vertreten lassen. Sie müssen gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt den Gerichtstermin wahrnehmen.

 

Auch wenn Sie, so wie bei der einvernehmlichen Scheidung, dem Scheidungsantrag des Partners nur zustimmen möchten, ist das so. Eine einvernehmliche Scheidung vorausgesetzt, kann Ihr Anwalt jedoch bei Gericht beantragen, dass Ihr Scheidungstermin online als Videoschalte abgehalten wird. Ob das Gericht dem stattgibt, liegt in dessen Entscheidung – seit der Covid-Pandemie hat sich der technische Fortschritt auch zu Gericht erheblich gewandelt, sodass dies einen Versuch wert ist.

Wie begrüßt man das Gericht?

Das Familiengericht ist eine Unterabteilung des örtlichen Amtsgerichts. Es entscheidet in der Person eines Einzelrichters oder einer Einzelrichterin. Sie können den Richter als Herrn Richter oder die Richterin als Frau Richterin ansprechen. Da der Richter oder die Richterin dem Gericht vorsitzt, sind übliche Ansprachen:

  • „Herr Vorsitzender“ oder
  • „Frau Vorsitzende“.

Die direkte Ansprache des Richters oder der Richterin mit dem Familiennamen ist weniger geeignet, da Sie im Grunde nicht mit der Person des Richters und der Richterin verhandeln, als vielmehr mit der Institution Familiengericht. Letztlich beschließt das Gericht Ihre Scheidung.

Kommt es überhaupt auf einen guten Eindruck vor Gericht an?

Ist Ihre Ehe gescheitert, haben Sie Anspruch darauf, dass Ihre Ehe geschieden wird. Das Gericht muss die Scheidung beschließen, unabhängig davon, ob Sie dem Gericht sympathisch sind oder nicht. Auf irgendeinen guten Eindruck kommt es insoweit nicht an.

 

Dies gilt zumindest insoweit, als Sie einvernehmlich geschieden werden. Dann interessiert sich das Gericht im Regelfall nicht für Ihre persönlichen, familiären, beruflichen oder wirtschaftlichen Gegebenheiten. Beantworten Sie die Frage des Gerichts, ob Sie geschieden werden möchten, mit einem klaren Ja und stimmt der Ehepartner zu, werden Sie vorbehaltslos geschieden.

 

Aber: Sollten sich dem Gericht Ansatzpunkte bieten, dass eine Scheidungsfolge der Regelung bedarf, wird das Gericht darauf hinwirken, dass Sie eine möglichst außergerichtlich vereinbarte Regelung herbeiführen. Steht beispielsweise das Sorgerecht oder das Umgangsrecht für Ihr gemeinsames Kind zur Debatte, hat das Gericht die Pflicht, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Wenn das Gericht dann den Eindruck hat, dass Sie sich jeglichem Kompromiss und jeglicher offensichtlich vernünftigen Regelung verweigert, kann das Gericht anordnen, dass die Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem Informationsgespräch über Mediation oder eine andere Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung teilnehmen und eine Bestätigung der vom Gericht benannten Person oder Stelle dazu vorlegen.

 

Da dabei das Kindeswohl im Vordergrund steht, ist es immer konstruktiv, wenn Sie als Elternteil einen kooperativen, verantwortungsvollen und zielstrebigen Eindruck machen. Vermitteln Sie dem Gericht hingegen den Eindruck, dass Sie mehr Ihr eigenes Wohl als das Wohl Ihres Kindes im Blickfeld haben, haben Sie im Hinblick auf die Regelung des Sorge- oder Umgangsrechts sicherlich schlechtere Karten.

Wie kann man das Gericht von sich überzeugen?

Das Gericht bekommt einen ersten Eindruck bereits dann, wenn Sie über Ihren Anwalt den Scheidungsantrag formulieren und im Detail vortragen, dass und wie Sie geschieden werden wollen. Ein geordneter, sachlicher und von Emotionen befreiter Vortrag ist die beste Grundlage, auf der das Gericht über Ihre Scheidung urteilen und beschließen kann.

Auf schriftliche Anfragen des Gerichts fristgerecht antworten

Begrüßenswert ist, wenn Sie auf schriftliche Nachfragen des Gerichts zügig reagieren und Ihrem Anwalt alle Informationen an die Hand geben, um dem Gericht zu antworten. Meist verbindet das Gericht die Aufforderung mit einer Frist, in der Sie antworten müssen. Achten Sie darauf, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt diese Frist unbedingt einhalten. Ist dies nicht möglich, sollten Sie Ihren Anwalt unter Darlegung der Gründe frühzeitig informieren und gegebenenfalls eine verlängerte Frist beantragen. Vermeiden Sie, dass das Gericht Sie erinnern muss oder die Einschätzung hat, dass Sie das Verfahren ignorieren oder gar vorsätzlich verzögern wollen.

Gepflegt zum Gerichtstermin erscheinen

Auch wenn Sie das Gericht wegen der Zwangsläufigkeit Ihrer Scheidung nicht unbedingt von sich überzeugen müssen, ist es ein Gebot der Höflichkeit und des Anstands, gepflegt und ordentlich gekleidet im mündlichen Scheidungstermin vor Gericht zu erscheinen. Jogginghose und ein unrasiertes Gesicht machen wahrlich keinen guten Eindruck.

Den Scheidungstermin nicht „sausen lassen“

Auch sollte es höchstes Gebot sein, den vom Gericht bestimmten Scheidungstermin pünktlich wahrzunehmen und rechtzeitig vor dem Sitzungssaal zu erscheinen. Nur so lässt sich gewährleisten, dass das Gericht die für diesen Tag festgesetzten Termine zeitgerecht verhandeln und wahrnehmen kann. Erscheinen Sie verspätet, verschieben sich alle anderen Termine. Sie machen sich damit keine Freunde. Muss auch Ihr Anwalt auf Sie warten, kommt er oder sie mit eigenen Terminen gleichfalls in Verzug und muss wegen Ihrer Nachlässigkeit möglicherweise einiges umorganisieren.

Ausweisdokument dabei haben

Achten Sie darauf, dass Sie im mündlichen Scheidungstermin einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen können. Ist dies nicht möglich, muss das Gericht den Termin möglicherweise vertagen und neu anberaumen. Für das Gericht und Ihren Anwalt ist dies ein völlig unnötiger Arbeitsaufwand.

Fragen an das Gericht vorher mit Anwalt besprechen

Sollten Sie selbst Fragen haben, kann sich empfehlen, diese Fragen vorab mit Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin zu besprechen und es dem Anwalt zu überlassen, die Frage gegenüber dem Gericht zu formulieren. Oft haben Fragen strategische Bedeutung. Werden diese falsch formuliert, steuern Sie möglicherweise in eine Richtung, in die Sie gar nicht wollen oder öffnen Türen, die sich auf die Schnelle gar nicht mehr schließen lassen.

Wie ist das mit Emotionen vor Gericht?

Scheidungen haben ihre Ursache meist darin, dass die Ehepartner nicht mehr miteinander klarkommen. Auch wenn Ihre Scheidung einvernehmlich erfolgt, können immer noch Emotionen im Spiel sein. Sie sollten darauf achten, dass Sie trotzdem sachlich vortragen und mit dem Ziel verhandeln, eine möglichst für beide Partner einvernehmliche akzeptable Regelung Ihrer Interessen zu finden. Emotionsgeprägte Argumente oder Verhaltensweisen haben dabei nichts verloren. Das Gericht entscheidet nach sachlichen objektiven Kriterien, die im Gesetz weitgehend vorgegeben sind. Ist Ihre Ehe nachweislich gescheitert, nutzt es nichts, wenn Sie vortragen, dass Sie enttäuscht, frustriert oder beleidigt sind. Sie werden trotzdem geschieden. Einen guten Eindruck vor Gericht machen Sie damit nicht.

 

Um zu vermeiden, dass Sie vor Gericht emotional reagieren oder gar überreagieren, sollten Sie es weitgehend Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin überlassen, mit dem Gericht oder Ihrem Ehepartner zu sprechen und gegebenenfalls zu verhandeln. Ihr Anwalt verhandelt ungeachtet Ihrer Emotionen und ist viel besser in der Lage, das zu erreichen, was Sie eigentlich erreichen wollen.

Was hören RichterInnen gerne?

Sie brauchen dem Richter oder der Richterin nicht nach dem Munde zu reden. Sie brauchen keine Gefälligkeiten zu machen. Trotzdem ist wichtig, was Sie sagen und wie Sie sich verhalten.

 

Deutet sich irgendwo ein Vorbehalt oder ein Streit an, hören Richter am liebsten, dass Sie bereit sind, auch die Interessen des Ehepartners in angemessener Form zu berücksichtigen. Gerichte sind wegen des damit verbundenen Arbeitsaufwandes wenig daran interessiert, Urteile mit Tatbestand und Entscheidungsgründen formulieren zu müssen. Es bedeutet einen erheblich geringeren Aufwand, wenn die Parteien sich irgendwie einigen und kompromissbereit sind.

Alles in allem

Sie sollten keine Scheu davor haben, auch in einem altehrwürdigen Gerichtsgebäude erscheinen zu müssen. Sind Sie anwaltlich vertreten, sind Sie nicht allein. Lassen Sie sich wegen Ihrer Zustimmung zum Scheidungsantrag des Partners nicht anwaltlich vertreten, haben Sie ohnehin nichts zu befürchten. Es reicht, wenn Sie den Scheidungsantrag des Partners abnicken. Möchten Sie selbst die Scheidung einreichen, können Sie den Antrag dazu hier herunterladen.

 

Scheidungen bei iurFRIEND sind sicher, zuverlässig und zehren von mittlerweile 15 Jahren Erfahrung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht, gern auch über unser Kontaktformular!

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