Als Freund:innen die eigenen Scheidungen zusammen machen

Wie Freund:innen beim selben Anwalt Unterstützung finden

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Dienstag, 03.12.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Freundschaften überdauern Ehen, sagt man, mit Leichtigkeit. Das merkt man auch daran, dass manch langjährige Freund:innen auch ihre Scheidung zeitgleich und beim selben Anwalt betreiben wollen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies auch sehr gut möglich, auch wenn der letztliche Gerichtstermin nicht immer am selben Ort stattfindet. Interessieren Sie sich für eine „Scheidung im Doppelpack“, oder einer Ihrer Bekannten hat bereits gute Erfahrungen mit iurFRIEND gemacht, dann reichen Sie gerne noch heute hier online Ihre Scheidung ein!

Für manche Dinge bedarf es eines Zweiten – warum nicht auch für die Scheidung!

Wenn zwei Freund:innen gleichzeitig ihre jeweilige Scheidung angehen, kann das die Belastung verringern und neuen Mut geben. Sie können sich 

  • gegenseitig ermutigen, auf die eigenen Bedürfnisse zu achten,
  • sich über die rechtlichen Schritte austauschen und
  • auf diese Weise Vertrauen in die Entscheidungen gewinnen.

Gerade die Entscheidung, denselben Anwalt aufzusuchen, kann den Prozess weniger einschüchternd wirken lassen. Die Freundinnen teilen nicht nur eine ähnliche Erfahrung, sondern auch die Gewissheit, jemanden an ihrer Seite zu haben, der den gleichen Weg versteht. 

Dauer: 6:43

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Mit dem Partner reden lernen

Unter welchen Voraussetzungen lässt sich die Scheidung beim selben Anwalt einreichen?

Ein Anwalt kann verschiedene Mandanten vertreten, auch wenn diese zur gleichen Zeit eine Scheidung durchlaufen. Dabei sind aber einige wichtige Punkte zu beachten:

Unabhängige Mandate

Jede der Freund:innen hat ihr eigenes, unabhängiges Mandat beim Anwalt. Das bedeutet, dass der Anwalt die Interessen von jedem einzeln und vertraulich behandeln muss, als wären es zwei völlig getrennte Fälle.

Keine Interessenkonflikte

Der Anwalt darf keine Interessenkonflikte haben, die die Unparteilichkeit beeinträchtigen könnten. Das heißt, der Anwalt sollte nicht bereits, im Falle zweier Freundinnen, die Ehemänner dieser Freundinnen in der Vergangenheit vertreten haben oder in einem bestehenden, relevanten beruflichen Verhältnis zu ihnen stehen. Solche Konflikte könnten die Vertretung einer der Freundinnen beeinträchtigen und sind daher nicht erlaubt.

Keine gemeinsame Strategie oder Absprachen zwischen den Scheidungen

Auch wenn die Scheidungen parallel und durch denselben Anwalt laufen, muss jede Scheidung individuell und ohne Verbindungen zur anderen verhandelt werden. Eine gemeinsame „Strategie“ zwischen den Freund:innen oder Absprachen, die sich auf beide Partner beziehen, wären rechtlich unzulässig. Die Fälle müssen völlig unabhängig voneinander bleiben.

Vertraulichkeit und rechtliche Privatsphäre

Der Anwalt ist verpflichtet, die Privatsphäre und Vertraulichkeit der Fälle zu wahren. Die Freund:innen können sich zwar untereinander über den Verlauf ihrer Scheidungen austauschen, aber der Anwalt darf keine Informationen von einem Fall an den anderen weitergeben. Sie dürfen sich grundsätzlich über ihre jeweiligen Gespräche mit dem Anwalt austauschen, da es Ihr eigenes Recht ist, über ihre privaten Angelegenheiten zu sprechen. Der Anwalt selbst unterliegt jedoch der Verschwiegenheitspflicht und darf keinerlei Details des Gesprächs mit einem:r Mandant:in an andere weitergeben.

Doppelte Terminierung und Kommunikation

Da es sich um zwei getrennte Mandate handelt, sind getrennte Gespräche und Beratungen notwendig. Der Anwalt kann zwar beide Scheidungen zeitnah bearbeiten, aber es sollte sichergestellt sein, dass jede:r Mandant:in individuelle Beratungstermine erhält.

Was ist, wenn sich beide zu völlig verschiedenen Zeitpunkten getrennt haben?

Wenn der Zeitpunkt der Trennung bei den beiden Freund:innen unterschiedlich ist, oder noch sein wird, ist das grundsätzlich kein Problem. Der Anwalt kann trotzdem beide Mandate übernehmen, und die beiden Scheidungen können parallel laufen, solange bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Trennungsjahr als Voraussetzung

In Deutschland muss das Trennungsjahr abgeschlossen sein, bevor die Scheidung eingereicht wird. Der Zeitpunkt der Trennung beeinflusst also vor allem, wann jede der beiden Freund:innen das Trennungsjahr erfüllt und somit scheidungsbereit ist. Wenn eine der beiden das Trennungsjahr bereits abgeschlossen hat und die andere noch nicht, kann die Scheidung zeitversetzt eingereicht werden.

Individuelle Gestaltung der Scheidungsfolgen

Da die beiden Trennungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt sind, könnten auch die Umstände der Scheidung, wie 

unterschiedlich sein. Der Anwalt kann für jede:r Freund:in eine spezifische Beratung und Betreuung anbieten, die auf ihren individuellen Trennungszeitpunkt und ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Unterschiedlicher Verlauf und Abschluss der Scheidungen

Die Scheidungen können sich je nach Komplexität der Scheidungsfolgen und der Bereitschaft beider Ehepartner zur Einigung unterschiedlich schnell entwickeln. Es ist gut möglich, dass die Scheidung von Person A früher abgeschlossen wird, während die der Person B etwas länger dauert.

Kann man am selben Tag im selben Gericht geschieden werden?

Ob die Scheidungen derselben Freundinnen vor dasselbe Gericht kommen, hängt davon ab, ob die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts für beide Fälle dieselbe ist. In Deutschland richtet sich das zuständige Gericht nach bestimmten Kriterien. Mit unserem Zuständigkeitsrechner können Sie jeweils für sich ermitteln, wo Ihre Scheidung voraussichtlich stattfände, wenn morgen der Antrag im Briefkasten des Partners landen würde.

Wo (in Deutschland) wäre Ihre Scheidung...

 

Während der Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung noch synchronisiert werden kann, ist dies bei der Festlegung des Gerichtstermins nicht möglich. Dazu haben die Familiengerichte „leider“ zu viel anderes zu tun und zu beachten.

 

Wovon Sie aber gemeinsam profitieren könnten, ist: die Online-Scheidung. Verliefen Ihre Scheidungen jeweils einverständlich, und das Gericht gibt auch den Anträgen auf Übertragung der eigentlichen Anwesenheitstermin per Videokonferenz statt, können Sie beide vom selben Wohnzimmer aus an den Terminen teilnehmen.

 

Achten Sie jedoch darauf, dass eine Person sich nicht im selben Raum befindet wie die andere, wenn Sie sich remote in den Gerichtstermin hinzuschalten. Die Scheidung ist nach wie vor nicht-öffentlich, und die Freundin/der Freund wäre kein/e Verfahrensbeteiligte.

Alles in allem

Doppel-Scheidung leicht gemacht: Geben Sie Ihrem bevorzugten Rechtsanwalt oder Ihrem Scheidungsservice wie scheidung.de einen Hinweis vorab, dass Sie Ihre Scheidung in zeitlicher Nähe wie Ihr/e Bekannte/r durchführen wollen, und Ihren Wünschen wird versucht, Rechnung zu tragen. Möchten Sie vorab erst einmal erfahren, wie viel Ihre Scheidung(en) kosten würde(n) und ob eine von Ihnen oder beide die staatliche Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen könnten, dann fordern Sie hier auf scheidung.de einen Gratis-Kostenvoranschlag an. Dies können Sie gerne ebenfalls gemeinsam vornehmen und sich über die Ergebnisse austauschen, Fragen notieren, usw. Wir freuen uns auf Ihrer beider Meldung!

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"Mein Vertrauen in iurFRIEND war gerechtfertigt."
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